Frauen-Fußball-WM 2015: Man hat’s ja – auf Kosten von Menschen am Existenzminimum

Vom ersten bis zum letzten Spiel am Ball:
Die Frauen-Fußball-WM Kanada 2015 live im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk

„Die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen (6. Juni bis 5. Juli in Kanada) ist eines der größten Events des Sportjahres 2015. ARD und ZDF teilen sich die Übertragungen aus den Stadien zwischen Vancouver und Moncton. Das ZDF ist vom ersten bis zum letzten Spiel am Ball: Neben dem Eröffnungsmatch steht auch das Finale auf dem Programm des Zweiten. An insgesamt elf Sendetagen werden 28 Spiele live übertragen – im TV-Programm oder via Livestream im ZDF-Onlineangebot. Das Sendevolumen beläuft sich auf insgesamt 56 Stunden. […] Ein vierköpfiges Reporter-Team wird dem DFB-Tross von der Abreise am 31. Mai bis hoffentlich zum Finale am 5. Juli folgen.“ (aus den Presseinformationen von ARD und ZDF)

Allein 23 Mitarbeiter für die Redaktion geben die Staatssender an, dazu die vier Rundfunk-Reporter – plus Mitarbeiter für Technik etc. pp. Von den Kosten für die technische Ausstattung vor Ort reden wir hier noch gar nicht. Auch die Reisen kosten Geld: „Da es im Gegensatz zur Fußball-WM der Männern für die Frauen-Mannschaft kein festes Quartier gibt, werden die Berichterstatter der ARD der DFB-Elf quer durch das Land folgen, um stets die aktuellsten Informationen rund um die Mannschaft von Silvia Neid ins Bild zu setzen“, heißt es in der Presseinfo. Und die Fernseh-Rechte gab es auch nicht für lau, obwohl der Obolus weit unter dem der Männer-WM gelegen haben dürfte.

Auf Kosten der Armen!

Leisten kann sich auch der Staatsrundfunk diese Prasserei allemal, kassiert man doch seit 2013 pro Haushalt ab, ohne Rücksicht darauf, ob sie die Menschen die Zwangsgebühr leisten können. Menschen am Existenzminimum werden nämlich nur dann von den Gebühren befreit, wenn sie sich staatlich alimentieren lassen. Wer keine Grundsicherung beantragt, darf zahlen – auch wenn sein Einkommen unter der Hartz-IV-Grenze liegt. Und diese Leute dürfen sich die opulenten Fußball-Übertragungen buchstäblich vom Munde absparen, denn sie werden gnadenlos vom ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice verfolgt und gejagt.

So lassen es sich die Sozialschmarotzer von ARD, ZDF und Deutschlandfunk auf Kosten der Ärmsten am liebsten gut gehen und prahlen auch noch damit!

OLG Münster entschied: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig – Richter wirklichkeitsfremd: ein Kommentar

Menschen am Existenzminimum bekommen Befreiung nur bei staatlicher Alimentierung – sonst nicht!

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig. Dabei vertraten die Richter die irrige Annahme, dass „Härtefälle […] über die ausnahmsweise Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV gelöst werden [könnten]. […] Dies gelte gerade unter Berücksichtigung […] der gesetzlich vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen“ (Zitat aus der Pressemeldung des OLG).

Mit ihrer Urteilsbegründung zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bewiesen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass sie ebenso wie unsere Politiker meilenweit von der Wirklichkeit entfernt sind. Der in der Pressemeldung des OVG NRW erwähnte § 4 Ab. 6 RBStV sieht eine Befreiung von der Rundfunkgebühr nur bei Vorlage von Bescheiden von Behörden über staatliche Leistungen vor. Wer am Existenzminimum, also in Armut (!!!) lebt, aber keine staatliche Alimentierung bekommt oder haben will, bekommt keine Befreiung, weil es der Gesetzgeber versäumt hat, irgend eine Behörde zu verpflichten, die finanzielle Situation solcher Leute zu überprüfen, die wahrscheinlich Anrecht auf staatliche Leistungen haben, diese aber nicht beantragen wollen. Sowohl Sozialämter als auch Arbeitsagenturen lehnen eine Überprüfung schlichtweg ab, wenn der Beantragende kein „Kunde“, sprich: kein Leistungsempfänger ist.

Eine Krähe hackt der Anderen …
Der Gesetzgeber hat eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Armen geschaffen (siehe auch hier). Diese wird hier augenscheinlich von einer Justiz abgesegnet, die ebenso weit von der Wirklichkeit entfernt ist wie es die Politiker sind. Ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip, von der deutschen Justiz verteidigt. Ein Schelm, der … 😉

Politiker dürfen sich nicht nur ihr Salär aus der Staatskasse (also auf Kosten der Allgemeinheit) selber genehmigen, sondern sie profitieren von zusätzlichen Einnahmen in den Rundfunkräten bei staatlichen Medien. Für diese wiederum werden hier Menschen am Existenzminimum zur Kasse gebeten. Die Sozialschmarotzer sitzen also nicht nur bei den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch in den Parlamenten der Bundesrepublik Deutschland!

Ganz anders sieht es bei denen „ganz unten“ aus: Die einen bekommen staatliche Leistungen, müssen sich dafür aber vom Leistungsträger gängeln und schikanieren lassen. Die anderen werden vom Beitragsservice schikaniert und in den Ruin getrieben. Obwohl: Wer ohnehin am Existenzminimum lebt und wessen Einkommen die Pfändungsgrenze nicht überschreitet, dem kann eigentlich egal sein, ob es eine (weitere) Pfändung auf seinem Konto gibt. Zu holen ist bei ihm eh nix: Also Ar*** lecken!

Politik schafft am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft

Die Kluft zwischen Arm und Reich ist unseren Politikern nicht genug. Nun schafft man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft am Existenzminimum. Wäre ja gelacht, wenn man die Armen nicht noch gegeneinander ausspielen könnte!

Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (15. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages) haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Beitragspflicht für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk neu geregelt: Seit 2013 muss jeder „Haushalt“ zahlen und zwar eine so genannte Haushaltsabgabe. Damit wird dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine sprudelnde Einnahmequellen beschwert – und dem Bürger eine Gebührenschraube, aus er sich nicht mehr so ohne weiteres befreien kann. Profitieren tun hier in erster Linie Politiker jeglicher Couleur von Sozialdemokraten bis Christdemokraten, die hier fett dotierte Pöstchen bekleiden. Das ist Vorteilsnahme zu Lasten der Armen!

Geringes Einkommen kein Grund für Befreiung mehr
Die generelle Befreiung von Menschen am/unterm Existenzminimum wurde ja schon 2005 (siehe 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2004) abgeschafft. Wer kein Geld hatte, Rundfunkempfangsgeräte zu unterhalten, konnte Empfangsgeräte allerdings da noch abschaffen und war damit auch nicht mehr zahlungspflichtig. Das geht heute nicht mehr. Die Politik hat damit ihr Ziel erreicht und am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen. Die einen werden vom Sozialbehörden drangsaliert und ihrer Menschenwürde beraubt, die anderen von Vollstreckungsbehörden.

Wer wird befreit und wer nicht?
Menschen am Existenzminimum haben kein Geld haben, um Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dem hatte der Gesetzgeber früher mal Rechnung getragen, indem er Menschen mit niedrigen Einkünften auf Nachweis der Bedürftigkeit von den Gebühren befreite. Schon 2005 wurde diese Befreiung auf einen auserwählten Kreis begrenzt (Bezieher staatlicher Leistungen konnten ja „Bescheide“ vorlegen), aber es gab ja noch die Möglichkeit, seine Geräte abzuschaffen.

Heute gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, aber von Gebühren befreit werden nach wie vor nur solche Menschen, die zum einen bedürftig sind, und sich zum anderen staatlich alimentieren lassen (Im 15. RAeStV heißt das: wer einen Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen vorlegen kann).

Existenzminimum zweiter Klasse
Menschen am Existenzminimum, die unter Umständen sogar niedrigere Einkünfte als die staatlichen Almosenempfänger haben, kommen nicht in den Genuss einer Befreiung. Niemand wurde gesetzlich verpflichtet, die Bedürftigkeit dieser Menschen zu überprüfen. Mit der Folge, dass Sozialbehörden wie Jobcenter, Arbeitsagentur oder Sozialamt sich schlichtweg weigern, die finanziellen Verhältnisse von Menschen unterm Existenzminimum zu überprüfen, die keine „Kunden“ oder Leistungsempfänger sind. Ohne Überprüfung durch diese Behörden gibt es auch keine Bescheinigung, mit der sich zahlungsunfähige Menschen von der Gebührenpflicht befreien lassen könnten.

Wer keine Gebührenbefreiung kriegt, ist den Vollstreckungsbehörden ausgeliefert. Außerdem werden sie in Schulden getrieben oder – solche, die bereits überschuldet sind – NOCH WEITER in Schulden getrieben, die sie niemals zahlen können!

So werden auch jene Teile des niederen Volkes geknechtet und geknebelt, die noch nicht ihren Menschenwürde an Arbeitsagenturen oder Jobcenter verkauft haben.

Siehe auch:
„Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden.“
http://www.vz-nrw.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren

Oder hier:
Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
„In meinem 4-seitigen Ablehnungsbescheid wird explizit hingewiesen, dass man sich nur befreien kann, wenn man einen entsprechenden Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen erhält oder einen Ablehnungsbescheid der Behörde, dass man die Sozialleistung erhalten würde, aber nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer).“
Ein Wohngeldbescheid gilt nicht als „Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5786.15

GEZ-Boykott: Offener Brief an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Offener Brief an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

per e-post an service@rundfunkbeitrag.de ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50439 Köln

Ihr Schreiben vom 23.07.2014 „Bestätigung der Anmeldung“ Beitragsnummer 568910685 und 600003304

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr o.a. Schreiben erhalten. Wegen des besonderen öffentlichen Intresses an Ihrem Geschäftsgebahren erhalten Sie diese Antwort in Form eines OFFENEN BRIEFES. Ihr Anschreiben, diese Antwort und ggf. jede weitere Korrespondenz wird im Internet auf diversen Portalen veröffentlicht. Dieses Schreiben unterliegt keinem Kopierschutzrecht und kann von jedermann vervielfältigt und weitergegeben werden.

 

Sie geben an, daß ich rückwirkend zum 01.01.2013 (zwangs)angemeldet wurde. Daraus ergeben sich folgende Fragen bzw. Feststellungen.

 

  1. Sie haben keinen Auftrag von mir erhalten eine solche Anmeldung vorzunehmen.
  2. Von wem wurde ich angemeldet?
  3. Sie geben nicht an für wen und in wessen Auftrag Sie tätig sind.
  4. Woraus leiten Sie ihr Recht ab dies dennoch zu tun?
  5. Sie sind keine staatliche Einrichtung!
  6. In Form welcher Juristischen Person schreiben Sie mir?
  7. Sie geben keine ordentliche Anschrift an, eine Postleitzahl reicht nicht aus.
  8. Ihr Schreiben trägt keinen Namen irgend einer verantwortlichen Person!
  9. Es fehlt die Unterschrift – Unterschrifterfordernis §126 BGB!

 

Bereits auf den ersten Blick stelle ich also fest, Ihr Schreiben ist inhaltlich unbegründet und formell nichtig, da es noch nicht einmal grundlegendste bzw. minimalste Erfordernisse für ein formal gültiges Schreiben erfüllt.

 

Aber beginnen werde ich mit der von Ihnen vermutlich angeführten Begründung eines sogenannten Rundfunkstaatsvertrages als Grundlage für Ihr Handeln. Dafür wäre es erforderlich, daß die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD) ein souveräner Staat wäre. Dem ist nicht so, und das wissen Sie ganz genau! Die BRD ist kein Völkerrechtssubjekt, sie ist kein Staat!

 

Besatzungsmächte Regieren Deutschland! Und weil Sie das wissen, wählen Sie diese Form des Auftretens, in der wirklich niemand persönlich wegen seines Fehlverhaltens juristisch zu belangen sein wird, da er nicht ausfindig zu machen ist. Die Zustände könnten sich ja unerwartet doch einmal ändern, und dann stünden womögliche viele wegen ihrer Unrechtstaten plötzlich vor neuen Richtern. Da will man sein begangenes Unrecht nicht noch mit seiner eigenen Unterschrift besiegeln. Auch wenn Sie nur der Schlägertrupp sind, der losgeschickt wird um das Geld einzutreiben. In den seltensten Fällen kommen die „Schläger“/Gerichtsvollzieher noch direkt zu einem nach Hause. Heutzutage bedient man sich auch in Ihren Kreisen der modernen Technik und zieht das Geld, ohne jeden Skrupel, ohne jede Rechtsgrundlage und ohne jegliche Chance auf Abwehr seitens des Opfers, von dessen Konto ein. Juristische Gegenwehr wird durch eine weisungsbebundene Justiz vereitelt.

 

Die BRD ist kein Staat und nicht identisch mit Deutschland. Ganz Deutschland lebt unter Beatzungsrecht, in der BRD unter dem Besatzungsrecht der Westmächte.1

 

Sigmar Gabriel:

„Wir haben gar keine Bundesregierung. Wir haben – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen Nicht-Regierungs-Organisation in Deutschland!“

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist noch nicht einmal ein Staat: Bei der Organisation der Vereinten Nationen (United Nations Organization / UNO) wird die „Bundesrepublik Deutschland“ als „Non-Governmental-Organization“ („Nicht-Regierungs-Organisation“) geführt: Auf der Seite http://un.org/desa/ („NGO Branch – United Nations Department of Economic and Social Affairs“ / „Nicht-Regierungs-Organisations-Sparte – Vereinte Nationen, Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten“) stand bis vor kurzem unter „Germany“ folgender Eintrag: „Organization Name: Germany; Headquarters Address – Address: Not Available [nicht verfügbar!]; Country: Not Available [nicht verfügbar!];

 

Organization Type: Non-Governmental Organization; Languages: English“ Allerdings ist dieser Eintrag ohne Kommentar gelöscht / von der Seite genommen worden…!

Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949

 

Herrn Dr. Konrad Adenauer
Präsident des Parlamentarischen Rates 
Bonn

 

Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !

1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. Nach unserer Auffassung verbindet es in glücklicher Weise deutsche demokratische Überlieferung mit den Prinzipien einer repräsentativen Regierung und einer Rechtsordnung, die die Welt als für das Leben eines freien Volkes unerläßlich betrachtet.

 

2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatutes, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird.

 

3. Zweitens versteht es sich, daß die Polizeibefugnisse, wie sie in Artikel 91(2) enthalten sind, nicht ausgeübt werden dürfen, bis sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt sind. In gleicher Weise sollen die übrigen Polizeifunktionen des Bundes im Einklang mit dem in dieser Frage an Sie gerichteten Schreiben vom 14. 4. 49 ausgeübt werden.

 

4. Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.

5. Ein vierter Vorbehalt bezieht sich auf die Artikel 29 und 118 und die allgemeinen Fragen der Neufestsetzung der Ländergrenzen. Abgesehen von Württemberg-Baden und Hohenzollern hat sich unsere Haltung in dieser Frage, seitdem wir die Angelegenheit mit Ihnen am 2. März besprochen haben, nicht geändert. Sofern nicht die Hohen Kommissare einstimmig eine Änderung dieser Haltung beschließen, sollen die in den genannten Artikeln festgelegten Befugnisse nicht ausgeübt werden und die Grenzen aller Länder mit Ausnahme von Württemberg-Baden und Hohenzollern bis zum Zeitpunkt des Friedensvertrages, so wie sie jetzt festgelegt sind, bestehen bleiben.

 

6. Wir sind fünftens der Auffassung, daß Artikel 84, Absatz 5, und Artikel 87, Absatz 3, dem Bund sehr weitgehende Befugnisse auf dem Gebiet der Verwaltung geben. Die Hohen Kommissare werden der Ausübung dieser Befugnisse sorgfältige Beachtung schenken müssen, um sicherzustellen, daß sie nicht zu einer übermäßigen Machtkonzentration führen.

 

7. Bei unserer Zusammenkunft mit Ihnen am 25. April unterbreiteten wir Ihnen eine Formel, in der auf englisch der Sinn des Artikels 72 (2), 3, wiedergegeben war. Diese Formel, die Sie annahmen, da Sie Ihre Auffassung wiedergebe, lautete wie folgt:
„weil die Wahrung der Rechts- oder wirtschaftlichen Einheit sie erfordert, um die wirtschaftlichen Interessen des Bundes zu fördern oder eine angemessene Gleichheit wirtschaftlicher Möglichkeiten für Alle sicherzustellen.“

 

Wir möchten Sie davon unterrichten, daß die Hohen Kommissare diesen Artikel in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Text auslegen werden.

 

8. Um die Möglichkeit zukünftiger Rechtsstreitigkeiten auszuschalten, möchten wir klarstellen, daß wir bei der Genehmigung der Verfassungen für die Länder bestimmten, daß nichts in diesen Verfassungen als Beschränkung der Bestimmungen der Bundesverfassung ausgelegt werden kann. Ein Konflikt zwischen den Länderverfassungen und der vorläufigen Bundesverfassung muß daher zugunsten der letzteren entschieden werden.

 

9. Wir möchten es auch klar verstanden wissen, daß nach Zusammentritt der gesetzgebenden Körperschaften, die das Grundgesetz vorsieht und nachdem entsprechend dem im Grundgesetz festgelegten Verfahren die Wahl des Präsidenten sowie die Wahl und Ernennung des Kanzlers bzw. der Bundesminister erfolgt sind, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland konstituiert ist und das Besatzungsstatut daraufhin in Kraft tritt.

 

10. Nach Vollendung seiner letzten Aufgabe, wie sie in Artikel 145, Absatz 1, festgelegt ist, wird der Parlamentarische Rat aufgelöst. Wir möchten diese Gelegenheit benützen, um die Mitglieder des Parlamentarischen Rates zur erfolgreichen Vollendung ihrer unter kritischen Verhältnissen durchgeführten schwierigen Aufgabe sowie zu der offenkundigen Sorgfalt und Gründlichkeit, mit der sie ihre Arbeit geleistet haben, und zu der Hingabe an demokratische Ideale, nach deren Erreichung wir alle streben, zu beglückwünschen.

 

Frankfurt, den 12. Mai 1949

B. H. Robertson – General 
Militärgouverneur Britische Zone
Pierre Koenig – General d‘Armee Miltärgouverneur Französische Zone

Lucius D. Clay – General, US Army Militärgouverneur Amerikanische Zone 4

Bis hierhin ist also festzuhalten: Sigmar Gabriel, gegenwärtig (August 2014) zuständig für Wirtschaft- und Energiebelange in der BRD gibt unmissverständlich Auskunft über den Status der BRD. Das Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure gibt im Punkt 1 Auskunft darüber, daß der Parlamentarische Rat das Grundgesetz angenommen hat, und nur dieser. In Punkt 2 wird nämlich verfügt, daß das Grundgesetz (man schreibt hier irrtümlich oder in täuschender Absicht Verfassung) „…dem Deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde“. Wann ist das geschehen? Zu keinem Zeitpunkt! Allein daraus wird unmissverständlich klar, daß das Grundgesetz für das Deutsche Volk nie in Kraft getreten ist. Die Polizeibefugnisse dürfen nur ausgeübt werden, wenn sie von den Besatzungsbehörden ausdrücklich gebilligt werden. Groß-Berlin ist nicht Teil der BRD, sondern steht unter Sonderverwaltung, da Russland seine Rechte in Groß-Berlin weiterhin wahrnimmt. Änderungen der Ländergrenzen nur mit Zustimmung der Hohen Kommissare. Sehr bezeichnend ist der Punkt 6, in dem man Bedenken gegen die weitgehenden Befugnisse des Grundgesetzes auf dem Gebiet der Verwaltung äußert. Es ist eine Verwaltungseinrichtung. Punkt 9 gibt darüber Auskunft, daß mit Konstituierung der „Regierung“ der BRD das Besatzungsstatut in Kraft tritt. Ist dieses Besatzungsstatut noch in Kraft? Hier die Antwort:

Gregor Gysi: „Also ich muss Ihnen mal ganz ernsthaft sagen, daß das Besatzungsstatut immer noch gilt, wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013. Könnte man das nicht mal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden. Also ich finde es wird höchste Zeit.“5

  • Artikel 79 (1) Satz 2 Grundgesetz (GG): „Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben..“
  • Wolfgang Schäuble, gegenwärtig zuständig für die Finanzangelegenheiten der BRD: “Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Kongruenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.”6
  • In der BRD sind rund 70.000 amerikanische Soldaten stationiert. Korrigieren Sie mich wenn das nicht stimmt.
  • In der BRD sind rund 30.000 britische Soldaten stationiert. Korrigieren Sie mich wenn das nicht stimmt.
  • Die BRD trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten – bis heute. So steht es auch im Grundgesetz Artikel 120 (1). Einzelne Normen finden immer dann Anwendung wenn Sie im Sinne des faktisch Stärkeren sind, sonst nicht.
  • In der BRD existiert keine Rede und Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz. Die Anwendung dieser Norm ist nicht im Sinne des faktisch Stärkeren.
  • Die Besatzungsmächte können den Luftraum der BRD jederzeit für geheime CIA-Flüge nutzen, einschließlich der Flughäfen. Die in der BRD verantworlichen müssen nicht informiert werden, geschweige denn ihre Zustimmung geben.
  • Die Streitkräfte der USA führen vom Gebiet der BRD Kriegshandlungen in Afrika mittels Drohnen durch. Die BRD hat keine Möglichkeit dies zu unterbinden.
  • Bewohner der BRD, bis hin zur Kanzlerlin Frau Merkel werden völlig ungeniert abgehört. Und sie setzen die Tätigkeit fort!
  • Deutschland, und damit auch die BRD haben keinen Friedensvertrag (Artikel 79 (1) Satz 2 Grundgesetz)!
  • Deutschland wird in der UNO-Charta weiterhin als Feindstaat aufgeführt, Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen vom 26.06.1945.
  • Die BRD regelt ihre Finanzangelegenheiten über die BRD-Finanzagentur GmbH in Frankfurt am Main. Welcher Staat regelt sein Finanzierung über eine GmbH?7

Dies soll reichen an faktischer Beweisführung. Der juristische Nachweis ist ebenfalls von Staatsrechtlern schon hinreichend geführt worden. Bleibt also die Frage, wie und warum kann so ein Zustand bzw. Vorgehen so lange von der Bevölkerung unentdeckt bleiben? Darauf gibt es nur eine vernüftige Antwort. Legislative, Judikative und Exikutive sind nicht, wie idealtypisch dargestellt und auch für das Volk propagiert, eigenständige Gewalten, sondern arbeiten entweder in einem Zirkelschluss zusammen, oder werden von einer übergeordneten Macht (Besatzungsmacht) geführt. In der BRD scheinen sich beide Möglichkeiten zu mischen. Besatzungsmacht kann man nicht nur militärisch sondern auch monetär sein. Im Fall von Deutschland handelt es sich um eine militärische als auch monetäre Besatzung, während sich Griechenland z.B. „nur“ monetären Besatzern ausgeliefert sieht.

Legislative, Judikative, Exikutive und Medien bilden einen Verbund zum Zwecke des Machterhalts, der alle, sich in diesem Verbund befindlichen Personen gegenseitig versorgt und schützt, zum Nachteil derer die außen vor sind, also das gemeine Volk. Sie wollen einen Beweis? Warum nennt sich das oberste Gericht der BRD „Bundesverfassungsgericht“? Über die Einhaltung welcher Verfassung wird hier gewacht, wenn das „Bundesverfassungsgericht“ in seinem Urteil vom 25.07.2012 feststellt, daß die Wahlgesetze der BRD gegen das Grundgesetz verstoßen?8 Das Verfassung und Grundgesetz nicht identisch sein können ergibt sich aus Artikel 146 Grundgesetzes (GG). Da heißt es:

• Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dieser Artikel 146 GG hält gleich drei Informationen bereit.

  1. Ein Grundgesetz ist keine Verfassung, es dient lediglich zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung in einem besetzten Gebiet (Kolonie), auch Schutzgebietsgesetz genannt.9
  2. Zweitens, hier steht nicht Bundesrepublik Deutschland sondern Deutschland. Ganz offensichtlich sind die Begriffe nicht identisch. Bei einer Zählung der Begriffe in einem Grundgesetz (Stand 2009) wurde 13 mal der Begriff Bundesrepublik Deutschland, drei mal der Begriff Deutschland und zwei mal Bundesrepublik ohne den Zusatz Deutschland gefunden. Das ist kein Zufall. Ausgerechnet in Artikel 146 (Verfassung), 116 (Staatsangehörigkeit), und 104a (6) (völkerrechtliche Verpflichtungen) wird der Begriff Deutschland und nicht Bundesrepublik Deutschland verwendet.
  3. Dieses Grundgesetz soll nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gelten. Daraus folgt: Wäre die BRD und Deutschland identisch und das gesamte deutsche Volk wiedervereint, hieße der Satz: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dann ginge es nur noch um die ausstehende, oder wieder in Kraft zu setzende, Verfassung. Das steht da aber nicht. Unter der Prämisse, daß das GG nur Sätze enthalten soll, die sinnhaft sind, kann dieser Satz nur dahin gehend interpretiert werden, daß eine Vollendung der Einheit DEUTSCHLANDS in FREIHEIT, des GESAMTEN deutschen Volkes, noch nicht stattgefunden hat. Die BRD (neu), formal korrekt – das vereinte Deutschland10 – ist die Zusammenlegung der drei westlichen Besatzungszonen BRD (alt) und der sowjetischen Besatzungszone (DDR) durch den Beitritt der DDR zur BRD (neu). Das vereinte Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Wenn ganz Deutschland gemeint ist, wird dies auch deutlich zum Ausdruck gebracht durch den Begriff Deutschland als Ganzes. Da die Begriffe BRD und Deutschland im Sprachgebrach oft synonym bebraucht werden, obwohl sie es nicht sind, der Begriff Deutschland aber das ganze Deutschland vor der Besetzung und Aufteilung in Besatzungs- und Verwaltungszonen kennzeichnet, konnte man diesen Begriff nicht wählen. Damit der Schwindel nicht offen zu Tage trat, blieb man also bei dem Begriff BRD. Somit konnte man auch weiterhin, wie gewohnt fälschlich, die Begriffe BRD und Deutschland synonym verwenden, und das Volk merkt nichts. Wir haben es aber, wenn auch spät, gemerkt.

Wären die Gerichte der BRD unabhängig, hätten Sie dieser Irreführung der Bevölkerung längst ein Ende bereitet. Sie handeln im Rahmen dessen wie es von den Besatzungsmächten geduldet wird, und im Zirkelschluss mit Legislative, Executive und Medien zum ausschließlichen Zwecke des eigenen Machterhalts. Gesetze werden nur angewendet bzw. ausgelegt zur Verteidigung des Status Quo.

  • Der Berliner Staatsrechtler Grimm verteidigte den von allen Bürgern finanzierten Rundfunk, weil allein private Sender nicht genügten: „Im Rundfunkwesen muss es einen Sektor geben, der sich nicht an den Gesetzen des Marktes, sondern an den Bedürfnissen einer demokratischen Gesellschaft orientiert.“ Zugleich rechtfertigte er Unterhaltungsprogramme. In ihnen finde Meinungsbildung manchmal wirksamer statt als in politischen Sendungen, sagte Grimm. Grimm war bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht, später saß er fünf Jahre im ZDF-Verwaltungsrat.11
  • Peter Müller, von 1999 – 2011 Ministerpräsident des Saarlandes, anschließend Richter beim Bundesverfassungsgericht12

    Wo ist da noch ein Rest von Unabhänigkeit? – Nirgends! Das ist doch geradezu grotesk. Was sagt da der „Staatsrechtler“ Grimm laut Merkur Online – Meinungsbildung finde manchmal wirksamer statt in Unterhaltungssendungen als in politischen Sendungen. Das ist gleich doppelt entlarvend. Zum einen sagt er, daß eine Meinungsbildung in den politischen Sendungen erfolgt, aber eben auch in Unterhaltungssendungen. Also die Rundummanipulation!

    Weiterer Beweis, die Arbeit der Medien im Zirkelschluss mit der Exicutive. Immer die gleichen Gäste in Talkshows, immer die gleichen Jounalisten, die die immer gleichen Politiker befragen, immer die gleichen, belanglosen Fragen und Antworten. Wer nicht stört kann weiter Nutznießer des System bleiben, wer stört wird entfernt. Als prominenteste Beispiele seien die Herrn Köhler und Wulff, beide ehemalige Bundespräsidenten, angeführt. Und an ihrem Beispiel kann dann auch gleich die Frage geklärt werden, welche Funktion die Medien wirklich haben. Das Ideal geht von der kritischen, unabhängigen Kontrollfunktion (der sogenannten Vierten Macht) aus. Sie wacht darüber, daß die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Judikative und Exicutive funktioniert, sowie, daß die Gesetzte eingehalten werden. Wenn sie das offensichtlich, also auch für den „dummen“ Bürger bemerkbar, nicht getan haben, dann sprechen wir von einem Versagen der Medien. Sie wären ihrem Auftrag nicht gerecht geworden, heißt es dann. Dabei haben sie das sehr wohl getan. Sie haben diese, ihre Kontrollfunktion, und nicht nur die, denn sie haben auch noch eine sehr wichtige weitere Funktion, nämlich die Steuerungsfunktion, perfekt wahrgenommen!

    Die Herren Köhler und Wulff, beides Männer, die das „Höchste Amt im Staate“ bekleidet haben. Nie zuvor ist in der BRD ein Bundespräsident zurückgetreten, und dann gleich zwei hintereinander. Wie konnte das geschehen? Beide Präsidenten standen ganz offensichtlich einer gewünschten Entwicklung, als letzte gesetzgeberische Instanz, im Wege. Welche Funktion haben die Medien (und ich spreche hier immer nur von den mit dem größten Marktanteil in der BRD) hier wargenommen. Haben sie sachbezogen berichtet oder haben sie erst den Rücktritt der Männer von ihrem Amt herbeigeführt. Es wurden sogenannte Nebenkriegsschauplätze eröffnet und die Herren wurden medial sturmreif geschossen. Genau so muss man es ausdrücken, denn die Medien waren, sind und werden immer ein Instrument der Kriegsführung sein.

Sie halten das für übertrieben? Man kann die Gefahr die von Medien ausgeht, erst recht dann, wenn sie eine solche marktbeherschende Stellung haben, gar nicht deutlich genug herausstellen. Ohne Medien keine Kriege !!! Medien hetzen auf, eine Bevölkerungsgruppe gegen eine andere, eine Religion gegen eine andere, eine Ethnie gegen eine andere, arm gegen reich, weiß gegen schwarz, Arbeitsplatzbesitzer gegen Arbeitslose, und beliebige Varianten mehr. Aber sie manipulieren auch anders herum indem sie jeden Diskurs über wirklich überlebenswichtige Fragen unterdrücken oder bagatellisieren. Wer die Medien beherrscht, beherrscht die Massen! Wer sich bilden möchte, lese Edward Bernays – Propaganda von 1928.

Einige Beispiele? Wie wurde die Bevölkerung der westlichen Welt dazu gebracht den Kosovo- Krieg, die Irak-Kriege oder auch die weit zurückliegenden Kriege wie den Zweiten und den Ersten Weltkrieg mitzumachen? Durch Propaganda. Ohne Medien keine Propaganda! Propaganda kann es auch im kleinen geben, in einem Dorf zu Beispiel. Dann sind die Auswirkungen aber immer sehr lokal. Ihre Medien sind aber total und alles andere als regional. Ich spare mir den Einzelnachweis für ihre unverantwortliche, ja geradezu verbrecheriche Berichterstattung. Exemplarisch verweise ich nur auf den Moderator des Heute-Journal Herrn Dr. Claus Kleber. Wie kann es sein, daß Herr Dr. Claus Kleber, der unter anderem das Heute-Journal moderiert, Kuratoriumsmitglied der Atlantik-Brücke13 ist und lt. Wikipedia14 auch im Aspen-Institut eine Rolle gespielt hat? Das hat absolut nichts mehr mit Journalismus zu tun! „Hauptnachrichtensendungen“ dienen heute nicht mehr dazu über gut recherchierte und verifizierte Tatsachen und Ereignisse zu berichten. Heute werden Meldungen moderiert! Nicht ohne Grund heißt es ja auch. „Die Meldungen vom Tage.“ Was ist denn bitteschön ein Meldung? Das heißt eine vermeintliche Nachricht, die gar keine ist, wird mit einer mehr oder weniger langen, tendenziösen Anmoderation unters Volk gebracht. Dabei spielt die eigentliche, meist auch noch ungeprüfte Behauptung nur eine Nebenrolle. Wichtig ist die Anmoderation, damit der Zuschauer in eine bestimmte Richtung beeinflußt wird. Gegensätzliche Nachrichten oder Gegendarstellungen unterbleiben völlig. Andere wichtige Nachrichten werden gar nicht gebracht. Nachrichtenselektion!

Plumpe Manipulationen gibt es aber nicht nur im politisch-journalistischen Bereich, sondern auch in der sogenannten Unterhaltung. Man ist sich nicht zu Schade der Bevölkerung selbst dümmlichste Quizsendungen, mit manipulierten Umfrageergebnissen, aufzutischen. So geschehen bei der Sendung „Deutschlands Beste“ am 02.07.2014. Und auch da taucht dann wieder Herr Dr. Claus Kleber auf. Diesmal als Gast. Ach wie orginell und abwechslungsreich. Was ist eigentlich noch alles manipuliert worden und nicht rausgekommen?

Und dann noch die Causa Kerner. Welch Glanzstück journalistischer Tätigkeit, als Eva Herman wegen nicht konformer Meinungsäußerung aus einer „Live-Sendung“ flog, unter tatkrätiger Mitwirkung einer Senta Berger.

Kommen wir zum ehtischen Aspekt Ihres Versuchs der Zwangseintreibung von „Rundfunkbeiträgen“. Sie versuchen Ihren vermeintlichen Anspruch damit zu legitimieren, daß Sie ein „mediale Grundversorgung“ sicherzustellen haben. Wie verhält es sich dann aber mit Wasser, Strom und Wohnung? Nach Telekommunikation will ich gar nicht erst fragen. Haben Sie dann nicht anlalog Ihre Anspruches den Sie für Ihre mediale Berieselung erheben, nicht auch die Verpflichtung jeden Haushalt zwangsweise mit Strom und Wasser zu versorgen? Sie hätten sogar dafür zu sorgen, daß jeder in der BRD überhaupt über einen Haushalt verfügen könnte. Ich spreche hier von den vielen Obdachlosen. Wie sieht es da mit Ihrer Verpflichtung zur Versorgung aus? Auch hier können wir es sehr kurz machen. Es ist Ihnen völlig, wirklich völlig egal ob die Menschen Strom, Wasser oder eine Wohnung haben. Wer nicht zahlt bekommt auch keine Strom, kein Wasser, keine Wohnung. Und dies sind wirklich lebensnotwendige Dinge. Ihr Rundfunk wirklich nicht. Warum weichen Sie dann beim Rundfunk davon ab? Ich denke alleine diese Frage erklärt ausreichend, für wie überwältigend wichtig man es erachtet, die Bevölkerung zwangsweise mit Propaganda zu versorgen. Deshalb dürfen Fernseher auch nicht gepfändet werden. Das würde den „Versorgungsauftrag“ gefährden.

Der wirtschaftliche Aspekt. Sie pressen der Bevölkerung der BRD jährlich rund 7.000.000.000 Euro in Worten sieben Milliarden Euro ab, also ohne Werbeeinnahmen! Das ist ein gewaltiger Betrag, ein richtig großes Unternehmen. Und dieses Geld beschafft man sich völlig risikolos, da man keine Angst haben muß, bei schlechter, oder ungenießbarer Qualität, Umsatzeinbußen zu erleiden. Aber auch bei Ihnen steigen die Kosten über die Jahre, und da man eine offene Revolution der Bevölkerung wegen Beitragserhöhung vermeiden möchte, geht man den umgekehrten Weg. Man senkt die Kosten, wo immer man kann. Davon ausgenommen sind nur die Intendaten, ihre engsten Mitverschworenen und natürlich die fantastischen Frontleute, die uns diese hervorragenden Sendungen wie das Heute-Journal, die Tagesthemen, sonntagsabendliche Scheinpolittalkshows und natürlich nicht zu vergessen Unterhaltung in Form von Joachim B. Kerners „Deutschlands Beste“ präsentieren. Natürlich muß man auch in die digitale Technik investieren, weil, was wäre schlimmer als seine Zielgruppe nicht mehr zu erreichen. Und zu Guter Letzt müssen auch alle paar Jahre die Studios aufwendig dem Geschmack der Zeit angepasst werden. Ja, und wo wird jetzt gespart? Auslandsbüros werden geschlossen, Journalisten arbeiten jetzt freiberuflich und bekommen nur dann wieder einen Auftrag, wenn der Letzte zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfüllt wurde. Unabhängige Rechere findet überhaupt nicht mehr statt, zu teuer. Man übernimmt einfach die Meldungen von den Nachrichten-Agenturen, ob sie stimmen oder nicht. Politische Magazine, mit eigenständigen Redaktionen gibt es nicht mehr. Sie wissen selbst wie viele dieser Magazin in den letzten Jahren eingestampft worden sind. Entweder ganz eingestellt, oder in der Frequenz stark heruntergefahren.

Und im sogenannten Unterhaltungsbereich? Da sehen wir jetzt nicht den hundertsten Tatort, sondern die hundertste Wiederholung des Tatorts. (Ich weiß, es waren mehr als 100 – Sie haben schon tausende von den langweiligen Dingern gemacht.) Wir sollen also immer wieder für den selben Film bezahlen. Und bei anderen Spielfilmen verhält es sich ähnlich. Das, was einigermaßen Niveau hatte, wurde zu Geld gemacht und an die „Privaten“ verkauft. Übrig geblieben sind Schinken aus den Fünfzigern und Sechzigern. Oder kommen wir zu Ihren Soft-Dokus. Sie wissen wie oft Sie uns schon Deutschlands schönste, beliebteste, älteste, schlaueste, schnellste, längste Dies und Das, oder auch gut, Mit dem … durch, auch ein gern genommener Titel, vorgesetzt haben. All das sehen wir mindestens in der hundertsten Wiederholung. Wir kotzen! Im Ausgleich dafür werden dann für horrende Summen die Rechte für die Berichterstattung über Sportveranstaltungen gekauft. Da werden dann Hundertschaften zu Olypischen Spielen und Weltmeisterschaften geschickt. Gehört das zur lebensnotwendigen Versorgung der Bevölkerung?

Ich fasse bis hier zusammen. Die mediale „Grundversorgung“ liegt nicht im Interesse der Bevölkerung, sondern im ausschließlichen Interesse derer, die über und mittels der Medien die Bevölkerung beeinflussen und steuern. Und so steuert die Politik über und mit den Medien die Bevölkerung und über die Medien wird die Politik kontrolliert. Wer den gewünschten Kurs verlässt wird ganz plötzlich privater oder sonstiger Fehltritte bezichtigt. Die mediale Auswalzung läuft so lange (und wird gesteigert) bis das gewünschte Ziel erreicht ist. Und dabei ist kein, wirklich kein Mittel tabu. Und wer steuerte noch mal die Medien? Die, die das Geld haben und/oder die Macht. Und die Macht haben in der BRD auch nach gut 70 Jahren hauptsächlich die USA und England als Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Sie haben, wie bereits dargelegt in der BRD das Sagen. Und vor allem haben sie die Medienhoheit. Sie, und ihre Finanzies, haben die einflussreichsten Medien gegründet, lizensiert und kontrollieren sie. Wie kann es sonst sein, daß Mitarbeiter großer Medienhäuser, in ihren Arbeitsverträgen Klauseln unterschreiben müssen, die sie verpflichten, nicht negativ oder kritisch über ganz bestimmte Länder zu berichten?

Daniele Ganser, schweizer Historiker, bringt die tatsächliche Situation Deutschands recht gut auf den Punkt. „Die USA sind das Imperium.“ „Das Imperium dominiert die Medien und schaut, dass diese wohlwollend berichten. Das ist die Position Deutschlands: Es befindet sich in einer untergeordneten Position im amerikanischen Imperium und die meisten deutschen Medien getrauen sich nicht das offen darzustellen.“15

Welche Schlussfolgerung ist nun zu ziehen? Deutschland ist ein, auch militärisch, besetztes Land, dessen westlicher Teil durch eine Nichtregierungsorganisation (NGO) Namens Bundesrepublik Deutschland im Auftrag und unter Aufsicht der Besatzungsmächte verwaltet wird. Diese Besatzung wird entsprechend dem Besatzungstatut vom 12. Mai 1949 und der Haager Landkriegsordung von 1907 durchgeführt. Die Haager Landkriegsordnung wird ergänzt durch das Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen. Beide sind Bestandteil der für die BRD im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetze.

Nicht zuletzt verstoßen Sie mit Ihrem Ansinnen auch gegen Aritikel 19 i. V. m. Artikel 20 (2) und Artikel 30 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10. Dezember 1948. Da heißt es:

  • Artikel 19
    „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsaußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhangen sowie uber Medien
    jeder Art und ohne Rucksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
  • Artikel 20 (2)
    „Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehoren.“
  • Artikel 30
    „Keine Bestimmung dieser Erklarung darf dahin ausgelegt werden, daß sie fur einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begrundet, eine Tatigkeit auszuuben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklarung verkundeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

    Wenn Sie mir zugestehen wollen, daß ich ein Mensch bin, so verstoßen Sie elementar gegen diese Rechte. In dem Sie mich zwingen wollen einen Teil meines Einkommens fur Ihre Medien breitzustellen, behindern mein Recht Meinungen ungehindert anzuhangen sowie uber Medien jeder Art, und ohne Rucksicht auf Grenzen, Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Damit stunde mir dieser Betrag nicht mehr zur Verfugung und behinderte somit mein Recht frei daruber zu entscheiden, ob, und fur welche Information/Medium ich diesen von Ihnen beanspruchten Beitrag ausgeben mochte.

    Zudem wollen Sie mich zwingen Mitglied einer Vereinigung zu werden. Sie haben mich zwangsangemeldet und verlangen einen Beitrag. Also keine Gebuhr oder Steuer. Sie verstoßen elementar gegen Artikel 20 (2) der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte, an die auch Sie und Ihre Auftraggeber (wer immer das ist) gebunden sind.

    Ich fasse es in einen Satz zusammen. Es besteht weder eine rechtliche, noch ein vertragliche, noch eine ethische Verfplichtung meinerseits einen Rundfunkbeitrag zu zahlen.

1Westmächte sind in diesem Fall die USA, Großbritanien und Frankreich
2Sigmar Gabriel, Vorsitzender der SPD, am 27. 02. 2010 auf dem Sonderparteitag der SPD in Dortmund. – siehe auch Youtube 3http://www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland

 

3http://www.mmnews.de/index.php/politik/11355-deutschland

4Amtsblatt der Militärregierung Deutschlands, Britisches Kontrollgebiet, Nr. 35, Teil 2 B – Rechtsstellung Deutschlands (dtv 5552, Ausgabe 1985) – Rauschning, Die Gesamtverfassung Deutschlands, S. 69-70

5 Gregor Gysi bei Fernsehsender Phönix am 08.08.2013

6 European Banking Congress, Frankfurt a.M. 18.11.2011

7 http://www.deutsche-finanzagentur.de/startseite/

8 https://www.youtube.com/watch?v=Bh-wDtK6EIo – in Bild und Ton
9 http://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/php/suche_db.php?suchname=Schutzgebietsgesetz
10 Arikel 1 (1) Satz 1 Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (2+4 Vertrag)

11 http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/rundfunkbeitrag-grundsatzklagen-nutzlos-zr-2695908.html vom 11.01.2013 12 http://www.bverfg.de/richter/mueller.html

13www.atlantik-bruecke.org (Stand 30.07.2014) 14 http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kleber

14 http://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kleber

15 http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/07/14/nato-experte-aus-sicht-der-usa-ist-deutschland-ein-besetztes-land/

 

Mit freundlichem Grüßen

Die Nichtzahler

Antwort auf Widerspruch an Beitragsservice

Nachdem ich euch Brexys Widerspruch – wenn auch in etwas modifizierter Form – zur Kenntnis gegeben habe (https://staatsrundfunk.wordpress.com/2014/07/24/widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/), möchte ich euch auch die Antwort des Beitragsservices und Brexys Entgegnung darauf nicht vorenthalten ….

krisenfrei

Am 26.06. 2014 hat Brexy Widerspruch gegen den Beitragsbescheid vom Beitragsservice (GEZ-Abzocke) eingereicht. Vor wenigen Tagen hat er darauf eine Antwort von diesem dreisten Abzock-Verein erhalten und mir freundlicherweise zugesandt. Der Standardbrief vom Abzock-Service und Brexys Antwort darauf:

Beitragsservice S. 1

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Beitragsservice S. 2

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Hier seine Antwort:

Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxx xxx xxx)
hier: Ihr Schreiben mit Datum 16. 7. 2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bestätige den Erhalt Ihres Schreibens mit Datum 16. 7. 2014 als Antwort auf meinen Widerspruch vom 26. 6. 2014.
Sie schreiben: „vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie reklamieren die Forderung.“

Ich hatte Widerspruch eingelegt, was ein Rechtsakt ist. In Ihrem Antwortschreiben ist von „Mitteilung“ und „reklamieren“ die Rede. Offenbar soll mein Widerspruch zu einer Reklamation herabgestuft werden, die mit einem Abwimmelungsschreiben erledigt werden kann.

Ich erwarte, dass Sie den Eingang meines Widerspruchs bestätigen und auf die einzelnen Punkte meines Widerspruchs eingehen.
Da der Beitragsservice nicht rechtsfähig…

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Widerspruch gegen Beitragsbescheid – JETZT!!!

Auf diversen Seiten im Internet findet man Textvorschläge, wie man gegen so genannte „Gebührenbescheide“ des ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice vorgehen soll.

Den im Internet publizierten und mit der Bitte um Weitergabe versehenen Widerspruch eines Lesers „Brexy“ gegen den Beitragsbescheid von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” habe ich gründlich durchgesehen. Er hat sich auch meines Erachtens intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und meiner Meinung nach einen hervorragenden Widerspruch aufgesetzt. Ich habe diesen um Punkt 10 () ergänzt, da dieser Punkt in seinem Schreiben nicht vorkam, weil es ihn vermutlich auch gar nicht betrifft. Andere schon, deswegen habe ich es hinzugefügt.

Wer also seinen eigenen Widerspruch (wichtig ist: „Zurückweisung ersatzweise Widerspruch, wenn deutsche Gerichte ‚Bescheid’ als rechtswirksam anerkennen“) formulieren will, sollte sich die für ihn relevanten Punkte raussuchen und weiterverarbeiten.

Eine Bitte noch: Geben Sie diese Info weiter an Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Arbeitskollegen … usw.

Gefunden habe ich den ursprünglichen Beitrag auf krisenfrei (http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/04/gez-widerspruch-gegen-beitragsbescheid-jetzt/)

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Modifizierter Gastbeitrag von Brexy

Einwurf-Einschreiben
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

 

Widerspruch gegen Beitragsbescheid (Beitragsnummer xxxxxxxx)

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht Ihres so genannten „Beitragsbescheids“ (datiert auf „DATUM“, hier eingegangen am „DATUM“) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Bescheid handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.

Zur Begründung:

1. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. Folglich ist der Beitragsservice nicht befugt, rechtswirksame Beitragsbescheide zu erstellen. Hierzu sind nur die Landesrundfunkanstalten berechtigt. Ein vom Beitragsservice verschickter Beitragsbescheid kann somit nicht rechtswirksam sein. Es nutzt dem Beitragsservice auch nichts, wenn im Briefkopf oben links die Landesrundfunkanstalt mit Name und Postanschrift aufgeführt ist. Es sind im übrigen nur die Kontaktdaten des Beitragsservice angegeben, nicht die der zuständigen Landesrundfunkanstalt, und der Bescheid wurde vom Beitragsservice und nicht von der Landesrundfunkanstalt erstellt und versendet. Der mir zugegangene Beitragsbescheid hat somit keine rechtliche Grundlage und ist unwirksam.

2. Im Übrigen fehlt auch die Angabe einer Zahlungsfrist. Ich werde aufgefordert, den aufgeführten Betrag „umgehend“ zu zahlen.

3. Der Satz „Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ steht nicht unter dem Text anstelle einer Unterschrift, wo er hingehört, sondern ganz am unteren Rand des Blattes. Zudem ist er in hellgrau gedruckt und dadurch nahezu unlesbar. Korrekterweise müsste dieser Satz ebenso wie der übrige Text in Schwarz und deutlich lesbar gedruckt sein. Juristisch ist dies so zu werten, als würde dieser Satz fehlen, mit der Folge, dass der Bescheid rechtlich unwirksam ist.

4. Die Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist ebenfalls in hellgrau und damit fast nicht lesbar gedruckt. Ein solches Vorgehen kenne ich nur von unseriösen Firmen, die ihre Kunden davon abhalten wollen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Es stellt sich natürlich die Frage, was den Beitragsservice dazu veranlasst, auf die Praktiken unseriöser Firmen zurückzugreifen. Was hält den Beitragsservice davon ab, die Rechtsbehelfsbelehrung genauso lesbar wie den Bescheid selbst zu drucken? Da die Rechtsbehelfsbelehrung absichtlich nahezu unlesbar gehalten ist, ist dies juristisch so zu werten, als würde die Rechtsbehelfsbelehrung fehlen, mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen.

5. Im Beitragsbescheid wird neben den monatlichen Zwangsbeiträgen ein „Säumniszuschlag“ von 8 Euro in Rechnung gestellt. Vor der Zusendung eines Beitragsbescheids besteht keinerlei Zahlungsverpflichtung, folglich kann auch keine Säumnis entstanden sein. Ich halte es für eine unglaubliche Dreistigkeit, einen Säumniszuschlag für Zahlungen in Rechnung zu stellen, die mangels Beitragsbescheid noch gar nicht fällig sein können. Dieser Säumniszuschlag ist juristisch unhaltbar.

6. Viele Juristen halten einen Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form für rechtswidrig, da es sich um eine versteckte Steuer handele, die Bundesländer aber nicht befugt sind, eine solche Steuer einzuführen.
Der Beitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder die Bundesländer noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung und den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Dieser Rundfunkbeitrag ist folglich juristisch nicht haltbar. Der Rundfunkbeitrag entspricht einer verfassungswidrig zustande gekommenen Zwecksteuer. Der Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag ist in seiner bestehenden Form unzulässig, vielmehr fehlen die Kompetenzen des Gesetzgebers und der Rundfunkanstalten für die Einrichtung bzw. den Einzug der bestehenden Zwecksteuer. Gemäß Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz gilt: Die Länder haben lediglich die Gesetzgebungskompetenzen für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Auch wenn deutsche Gerichte manchmal eher den Vorgaben der Politik als der Rechtslage folgen, sind diese Fakten zu respektieren.

7. Auch stellt der Rundfunk-Zwangsbeitrag einen Verstoß gegen das Gerechtigkeitsgebot dar, da auch Personen, die die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen und sich (wie ich) anderweitig informieren, zur Finanzierung mit herangezogen werden. Es ist sittenwidrig, Gebühren auch von Mitbürgern kassieren zu wollen, die an den Angeboten des öffentlich-rechlichen Rundfunks kein Interesse haben und diese nicht nutzen wollen.

8. Die Rundfunkgebühr wurde ursprünglich erhoben, um den Bildungsauftrag der Rundfunkanstalten zu finanzieren. Von Erfüllung eines Bildungsauftrags kann allerdings keine Rede sein. An die Stelle sachlicher Information und ausgewogener Berichterstattung ist einseitige Darstellung, Indoktrination, Propaganda und Kriegshetze getreten. Offenbar sollen die Menschen, die durch Regierungspropaganda indoktriniert und irregeführt werden sollen, ihre eigene Verdummung auch noch selbst bezahlen.

9. Gerade am Beispiel der Berichterstattung über die Ukraine-Krise wurde von vielen Kritikern aufgezeigt und im Internet dokumentiert, dass diese alles andere als ausgewogen ist und eher die Kriterien von einseitiger Propaganda und Kriegshetze erfüllt, wie in etlichen im Internet abrufbaren Dokumentationen ausführlich dargelegt ist. Nach den geltenden Gesetzen ist es verboten, Kriegshetze finanziell zu unterstützen. Wer Kriegshetze durch Zahlen dieses Zwangsbeitrags finanziell unterstützt, macht sich somit strafbar.* Ein britisches Gericht hatte einem Zahlungsverweigerer, der mit dieser Begründung die Zahlung des BBC-Zwangsbeitrags verweigerte, Recht gegeben.

10. Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip: Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht mehr der Zahlungspflicht entkommen. Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz verzichtet.

Befreit werden kann nur noch, wer ganz bestimmte staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV berufen. Die Einstufung als “Härtefall” setzt demnach voraus, dass man Sozialleistungen beantragt hat. Wer KEINE Sozialleistungen beantragt, obwohl der Anspruch hätte, gilt folglich nicht als Härtefall!

Es muss noch einmal betont werden: Früher konnte man durch die Entsorgung aller Rundfunkgeräte der Gebühr entkommen, was schon als solches dem Grundgesetz nicht genüge getan hatte, weil dadurch die Rechte des Bürgers nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG beschädigt wurden. Heute gibt es aber überhaupt keine Chance mehr für Geringverdiener. Das Geld für den sog. Beitragsservice muss man sich sprichwörtlich „aus den Rippen schneiden“.

Die Behauptung, dass es sozial gerecht sei, wenn „jedermann gleichermaßen hinzugezogen“ wird, stimmt in dieser Weise zumindest nicht, wie die Lasten des Rundfunkbeitrags verteilt werden: Der Mittellose ohne Rundfunkgeräte zahlt nämlich die exakt gleiche Summe wie der Multimillionär, der in seiner 40-Zimmer-Villa in jedem Raum ein Multimediacenter betreibt. Dieses Prinzip ist so, wie wenn alle Bürger gleichermaßen 1.000 Euro Steuer im Monat zahlen müssten. So ein Prinzip hat überhaupt gar nichts mit dem Sozialstaatsprinzip zu tun! Es ist ärgerlich, solche Argumente lesen zu müssen, zumal auch die Juristen des Beklagte genau wissen, was das Sozialstaatsprinzip bedeutet und wie wichtig es für unser demokratisches System ist.

 

Soweit Sie meinem Widerspruch nicht abhelfen können, beantrage ich, diesen ruhend zu stellen, solange bis höchstrichterlich geklärt ist, ob der Rundfunk-Zwangsbeitrag in dieser Form rechtmäßig und verfassungskonform ist und ob Beitragsbescheide in dieser Form wie der mir zugesandte rechtlich gültig sind.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs.

Mit freundlichen Grüßen

 

Abc XyZ

——————–

* Anmerkung:
Durch Zahlen von Rundfunkbeiträgen würde ich die Kriegshetzepropaganda der Gehirnwäsche-Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Ukraine-Krise, die ohne Zweifel das friedliche Zusammenleben der Völker stören, mitfinanzieren und damit gegen Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen und mich strafbar machen. Und selbstverständlich ist Kriegshetze als entscheidender Teil einer Kriegsvorbereitung anzusehen.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Geldverschwendung beim Öffentlich-rechtlichen Fernsehen

GEZ: Was wirklich ärgerlich an der WM ist
Posted by krisenfrei – 14/07/2014
von Wolfgang Röhl (ef-magazin)

Staatsfunker tragen die Näschen höher

[…]
150 Millionen Euro hat sich der Staatsfunk die Fifa-Rechte an der WM kosten lassen. Hat 420 Mitarbeiter mit der Aufbereitung von 300 Sendestunden beschäftigt, Quasselrunden ohne Ende eingerichtet, Unsummen an Reisespesen verballert. Letztere auch für Reporter und Kommentatoren, deren Beiträge zwischen ranzfiezerischer Quartalsblödheit (Katrin Müller-Hohenstein) und der narrativen Opulenz automatischer Zeitansagen oszillierten („Zwanzig Minuten gespielt“; „Noch zehn Minuten bis zum Abpfiff“). Zum Lohn für das Nichts an eigener Leistung erzielten die Anstalten Traumquoten. Deutschland gegen Brasilien zum Beispiel hob das ZDF auf eine TV-historische Marke. 32 Millionen Zuschauer, Marktanteil sage und schreibe 88 Prozent. Beim Finale dürften es sogar noch ein paar Prozent mehr werden.
[…]

Die Zahlen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und Menschen am Existenzminimum sollen das (mit)bezahlen …

Den vollständigen Text findet man unter anderem hier:
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/14/gez-was-wirklich-argerlich-an-der-wm-ist/

GEZ abschaffen: Kampf gegen den Beitragsbescheid – Klagebegründung

Hier ist die Begründung zu einer Klage gegen die so genannte Haushaltsabgabe …

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#klagebegruendung

Hier ein paar wichtige Zitate aus der Klagebegründung:

Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1. Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht mehr der Zahlungspflicht entkommen. Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz verzichtet. […]

Befreit werden kann nur noch, wer ganz bestimmte staatliche Leistungen erhält. Studenten ohne BAFöG oder Selbstständige ohne Einkommen könnten sich dann nur noch auf die sog. Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV* (siehe Anmerkung unten) berufen. Eine entsprechende „Härtefallregelung“ im damaligen Rundfunkgebührenstaatsvertrag (§ 6 Abs. 3 RfGebStV) war aber bereits eine Farce, weil …(Zitat):

„… sich die GEZ weigert, die Bestimmungen des Absatzes 3 tatsächlich anzuerkennen und dafür konkrete Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In Nordrhein-Westfalen ist nur ein einziger Fall bekannt, der von der GEZ als Härtefall primär anerkannt wurde“, so die Abgeordnete Inge Howe, MdL Nordrhein-Westfalen, bei einer Anhörung im brandenburgischen Landtag am 9.11.06. Also ein Mal innerhalb von eineinhalb Jahren im größten deutschen Bundesland!

Ein Kommentar von Doris Gabel vom Hessischen Rundfunk (HR), Eckhard Ohliger von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und Klaus Siekmann vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), der im Internet auf der Seite der Kieler Staatskanzlei nachlesbar war, machte klar, was gemeint war. Auszug: „Die Behauptung und gegebenenfalls der Nachweis, nicht über genügend finanzielle Mittel zu verfügen, ist nicht allein ausreichend, um einen besonderen Härtefall zu begründen.“ – Im Beck’schen „Kommentar zum Rundfunkrecht“ schreiben Andreas Gall vom BR und Klaus Siekmann vom NDR sinngemäß gleiches nur sehr viel ausführlicher (nachzulesen: Beck’scher Kommentar Rundfunkrecht, 2008 zu § 6 RfGebStV, Rn 50 ff). Dieses umfangreiche, und von vielen Gerichten genutzte Kommentarstandardwerk ist bekanntlich fest in den Händen von GEZ-Juristen, die eine für sie genehme Auslegung in die Paragrafen hineininterpretieren und auf diese Weise auch die Rechtsprechung der Gerichte entsprechend lenken – was wiederum in die nächste Kommentar-Auflage einfließen kann.

Es scheint im Übrigen auch so zu sein, dass die Regelung zur Beitragsbefreiung lediglich ein versehentlicher „Unfall“ bei der Gesetzgebung war, der schnellstens zu korrigieren ist. Ich hatte am 7. Februar 2012 an meine Bundesvorsitzende geschrieben und mich über das Abstimmungsverhalten meiner Partei, der CDU, bei ihr beschwert. Einige Zeit später, am 7. September 2012, erhielt ich auf Weisung meiner Vorsitzenden vom Medienpolitischen Sprecher der Hamburger CDU, Andreas Wankum, eine Antwort, in der er folgende Behauptung aufstellte:

„Insbesondere stellen Sie in Ihrer Mail auf soziale Ungerechtigkeit ab. Nach wie vor gibt es aber die Möglichkeit der Rundfunkgebührenbefreiung aus finanziellen Gründen. Insgesamt dürften durch die Umstellung der GEZ-Gebühren die unteren Einkommensschichten mit der Haushaltsabgabe besser gestellt sein.“

Dies ist wie beschrieben falsch. Da Herr Wankum dafür zuständig war, seine Fraktionskollegen vor einer Abstimmung über das neue Vertragswerk fachgerecht zu beraten, wird er die Fraktion mit dieser unrichtigen Feststellung zu einem Abstimmungsverhalten gebracht haben, das ohne diese Falschberatung sicherlich anders ausgefallen wäre.

Es muss noch einmal betont werden: Früher konnte man durch die Entsorgung aller Rundfunkgeräte der Gebühr entkommen, was schon als solches dem Grundgesetz nicht genüge getan hatte, weil dadurch die Rechte des Bürgers nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz GG beschädigt wurden. Heute gibt es aber überhaupt keine Chance mehr für Geringverdiener. Das Geld für den sog. Beitragsservice muss man sich sprichwörtlich „aus den Rippen schneiden“.

[…]

Die Behauptung des Beklagten, dass es sozial gerecht sei, wenn „jedermann gleichermaßen hinzugezogen“ wird, stimmt in dieser Weise zumindest nicht, wie die Lasten des Rundfunkbeitrags verteilt werden: Der Mittellose ohne Rundfunkgeräte zahlt nämlich die exakt gleiche Summe wie der Multimillionär, der in seiner 40-Zimmer-Villa in jedem Raum ein Multimediacenter betreibt. Dieses Prinzip ist so, wie wenn alle Bürger gleichermaßen 1.000 Euro Steuer im Monat zahlen müssten. So ein Prinzip hat überhaupt gar nichts mit dem Sozialstaatsprinzip zu tun! Es ist ärgerlich, solche Argumente lesen zu müssen, zumal auch die Juristen des Beklagte genau wissen, was das Sozialstaatsprinzip bedeutet und wie wichtig es für unser demokratisches System ist.

Vielen Dank, B. H., für die gut formulierten klaren Worte!

*) Anmerkung:
Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 RBStV
(6) Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten. Absatz 4 gilt entsprechend./em>

Die Einstufung als „Härtefall“ setzt demnach voraus, dass man Sozialleistungen beantragt hat. Wer KEINE Sozialleistungen beantragt, obwohl der Anspruch hätte, gilt folglich nicht als Härtefall!

Bürger, wehrt euch!

Staatsrundfunk: Schmarotzer auf Kosten sozial Schwacher!

Nicht nur in Brasilien zu Lasten der Armen: Öffentlich-rechtliche Sender zahlen Millionen von Euro für die Fernsehrechte zur Fußball-WM

Einen satten dreistelligen Millionen-Betrag (zwischen 150 und 180 Mio. Euro sollen es sein) hatten ARD und ZDF für die Fernsehrechte an der Fifa-WM 2014 bezahlt. Von dem, was da noch drauf kommt, wenn man zahlreiche Mitarbeiter für die Übertragungen nach Lateinamerika schickt, reden wir hier noch gar nicht. Jeder Sender für sich, wohlgemerkt. Man hat’s ja!

Es ist ja nicht so, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik Deutschland dieses Geld erwirtschaften müssten. ARD, ZDF und Deutschlandfunk pressen das nötige Geld mittels ihres Beitragsservices auch aus Menschen heraus, die am Existenzminimum leben. „Haushaltsabgabe“ nennt sich dies im so genannten Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer bzw. die Landesregierungen für den Staatsrundfunk abgesegnet und unterschrieben haben. Sozialstaatsprinzip? Fehlanzeige! Interessiert die ReGIERenden doch gar nicht! Hauptsache, die Diäten steigen regelmäßig und ordentlich!

Die zur Zahlung Zwangspflichtigen hat keiner gefragt: Weder ob sie Fußball überhaupt interessiert noch ob sie sich derartige Ausgaben überhaupt leisten können. Nicht nur die dreistelligen Millionen Euro, die die Sender für die Übertragungsrechte hingeblättert haben, sondern fast 18 Euro jeden Monat, die geeignet sind, Menschen am Existenzminimum, die dieses Geld nicht haben, in die Verschuldung zu treiben. Oder die vorhandenen Schuldenberge weiter zu erhöhen.

Eine Gebührenbefreiung ist nur für Menschen vorgesehen, die staatliche Leistungen erhalten. Wer versucht, ohne staatliche Gelder über die Runden zu kommen, wird ausgenommen. Zumindest versucht der Staatsrundfunk dies über seine Eintreiber beim Beitragsservice (früher GEZ). Wie weit sie damit kommt, sei dahin gestellt. Bis hin zur Eidesstattlichen Versicherung entstehen dem Gläubiger Kosten, die ein überschuldeter Zwangszahlungspflichtiger gar nicht zahlen kann. Dem bleibt dann nur der Weg in die Insolvenz.

Juni 2014

Politiker verteilen allzu großzügig das – nicht vorhandene – Geld von Menschen am Existenzminimum

Betrifft: Überfällige Nachbesserungen im Rundfunkstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr oder Frau Ministerpräsident,

ich bitte dringend um Nachbesserung im Rundfunkstaatsvertrag.

Sie haben hier einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, ohne dafür zu sorgen, dass Dritte ihn auch bezahlen können. Dieser Vertrag ist geeignet, auch Leute, die noch nicht überschuldet sind, in den Ruin zu treiben. Ist das Ihre Absicht?

Da Sie niemanden in Hartz IV – einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Menschenwürde! – zwingen können, sollten Sie vielleicht endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, welches das Existenzminimum ebenso wie so überflüssige Dinge wie den Staatsrundfunk abdeckt. Fast 18 Euro sind eine ganze Menge Geld für einen Menschen, der kaum was hat!

Oder Sie sorgen dafür, dass Menschen unter dem Existenzminimum von dieser Abgabe, die sie nur (oder ggf. weiter) in die Verschuldung treibt, grundsätzlich befreit werden. Und das ohne, dass diese Menschen staatliche Leistungen beantragen müssen. Es soll schließlich Leute geben, die dies nicht wollen.

Mit freundlichen Grüßen
ein Mensch am Existenzminimum,
der jetzt schon völlig überschuldet ist

PS:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG). Die Rundfunkabgabe jedoch verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip. Keine staatliche Abgabe darf Menschen ohne ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (zu Deutsch: die schon unter dem Existenzminimum leben) derart zusätzlich belasten, dass es sie in die Überschuldung führt bzw. diese noch untermauert und die Leute in die Insolvenz schickt. Da eine Befreiung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgesehen ist, verstößt dieser gegen das Grundgesetz. Eine Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus dieser Abgabe ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die war zu Zeiten der Rundfunkgebühren zumindest dadurch gegeben, dass man keine Geräte bereit hielt, die eine Nutzung des staatlichen (oder jedes anderen) Rundfunks ermöglichte. Auch die Länder sind dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet (Art. 28 GG).

Keine Zwangsabgabe zur wettbewerbwidrigen Subventionierung von Wirtschaftseinheiten, die von der Politik gesteuert werden!