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Politik schafft am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft

Die Kluft zwischen Arm und Reich ist unseren Politikern nicht genug. Nun schafft man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft am Existenzminimum. Wäre ja gelacht, wenn man die Armen nicht noch gegeneinander ausspielen könnte!

Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (15. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages) haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Beitragspflicht für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk neu geregelt: Seit 2013 muss jeder „Haushalt“ zahlen und zwar eine so genannte Haushaltsabgabe. Damit wird dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine sprudelnde Einnahmequellen beschwert – und dem Bürger eine Gebührenschraube, aus er sich nicht mehr so ohne weiteres befreien kann. Profitieren tun hier in erster Linie Politiker jeglicher Couleur von Sozialdemokraten bis Christdemokraten, die hier fett dotierte Pöstchen bekleiden. Das ist Vorteilsnahme zu Lasten der Armen!

Geringes Einkommen kein Grund für Befreiung mehr
Die generelle Befreiung von Menschen am/unterm Existenzminimum wurde ja schon 2005 (siehe 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2004) abgeschafft. Wer kein Geld hatte, Rundfunkempfangsgeräte zu unterhalten, konnte Empfangsgeräte allerdings da noch abschaffen und war damit auch nicht mehr zahlungspflichtig. Das geht heute nicht mehr. Die Politik hat damit ihr Ziel erreicht und am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen. Die einen werden vom Sozialbehörden drangsaliert und ihrer Menschenwürde beraubt, die anderen von Vollstreckungsbehörden.

Wer wird befreit und wer nicht?
Menschen am Existenzminimum haben kein Geld haben, um Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dem hatte der Gesetzgeber früher mal Rechnung getragen, indem er Menschen mit niedrigen Einkünften auf Nachweis der Bedürftigkeit von den Gebühren befreite. Schon 2005 wurde diese Befreiung auf einen auserwählten Kreis begrenzt (Bezieher staatlicher Leistungen konnten ja „Bescheide“ vorlegen), aber es gab ja noch die Möglichkeit, seine Geräte abzuschaffen.

Heute gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, aber von Gebühren befreit werden nach wie vor nur solche Menschen, die zum einen bedürftig sind, und sich zum anderen staatlich alimentieren lassen (Im 15. RAeStV heißt das: wer einen Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen vorlegen kann).

Existenzminimum zweiter Klasse
Menschen am Existenzminimum, die unter Umständen sogar niedrigere Einkünfte als die staatlichen Almosenempfänger haben, kommen nicht in den Genuss einer Befreiung. Niemand wurde gesetzlich verpflichtet, die Bedürftigkeit dieser Menschen zu überprüfen. Mit der Folge, dass Sozialbehörden wie Jobcenter, Arbeitsagentur oder Sozialamt sich schlichtweg weigern, die finanziellen Verhältnisse von Menschen unterm Existenzminimum zu überprüfen, die keine „Kunden“ oder Leistungsempfänger sind. Ohne Überprüfung durch diese Behörden gibt es auch keine Bescheinigung, mit der sich zahlungsunfähige Menschen von der Gebührenpflicht befreien lassen könnten.

Wer keine Gebührenbefreiung kriegt, ist den Vollstreckungsbehörden ausgeliefert. Außerdem werden sie in Schulden getrieben oder – solche, die bereits überschuldet sind – NOCH WEITER in Schulden getrieben, die sie niemals zahlen können!

So werden auch jene Teile des niederen Volkes geknechtet und geknebelt, die noch nicht ihren Menschenwürde an Arbeitsagenturen oder Jobcenter verkauft haben.

Siehe auch:
„Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden.“
http://www.vz-nrw.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren

Oder hier:
Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
„In meinem 4-seitigen Ablehnungsbescheid wird explizit hingewiesen, dass man sich nur befreien kann, wenn man einen entsprechenden Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen erhält oder einen Ablehnungsbescheid der Behörde, dass man die Sozialleistung erhalten würde, aber nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer).“
Ein Wohngeldbescheid gilt nicht als „Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5786.15

Staatsrundfunk: Schmarotzer auf Kosten sozial Schwacher!

Nicht nur in Brasilien zu Lasten der Armen: Öffentlich-rechtliche Sender zahlen Millionen von Euro für die Fernsehrechte zur Fußball-WM

Einen satten dreistelligen Millionen-Betrag (zwischen 150 und 180 Mio. Euro sollen es sein) hatten ARD und ZDF für die Fernsehrechte an der Fifa-WM 2014 bezahlt. Von dem, was da noch drauf kommt, wenn man zahlreiche Mitarbeiter für die Übertragungen nach Lateinamerika schickt, reden wir hier noch gar nicht. Jeder Sender für sich, wohlgemerkt. Man hat’s ja!

Es ist ja nicht so, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik Deutschland dieses Geld erwirtschaften müssten. ARD, ZDF und Deutschlandfunk pressen das nötige Geld mittels ihres Beitragsservices auch aus Menschen heraus, die am Existenzminimum leben. „Haushaltsabgabe“ nennt sich dies im so genannten Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer bzw. die Landesregierungen für den Staatsrundfunk abgesegnet und unterschrieben haben. Sozialstaatsprinzip? Fehlanzeige! Interessiert die ReGIERenden doch gar nicht! Hauptsache, die Diäten steigen regelmäßig und ordentlich!

Die zur Zahlung Zwangspflichtigen hat keiner gefragt: Weder ob sie Fußball überhaupt interessiert noch ob sie sich derartige Ausgaben überhaupt leisten können. Nicht nur die dreistelligen Millionen Euro, die die Sender für die Übertragungsrechte hingeblättert haben, sondern fast 18 Euro jeden Monat, die geeignet sind, Menschen am Existenzminimum, die dieses Geld nicht haben, in die Verschuldung zu treiben. Oder die vorhandenen Schuldenberge weiter zu erhöhen.

Eine Gebührenbefreiung ist nur für Menschen vorgesehen, die staatliche Leistungen erhalten. Wer versucht, ohne staatliche Gelder über die Runden zu kommen, wird ausgenommen. Zumindest versucht der Staatsrundfunk dies über seine Eintreiber beim Beitragsservice (früher GEZ). Wie weit sie damit kommt, sei dahin gestellt. Bis hin zur Eidesstattlichen Versicherung entstehen dem Gläubiger Kosten, die ein überschuldeter Zwangszahlungspflichtiger gar nicht zahlen kann. Dem bleibt dann nur der Weg in die Insolvenz.

Juni 2014

Politiker verteilen allzu großzügig das – nicht vorhandene – Geld von Menschen am Existenzminimum

Betrifft: Überfällige Nachbesserungen im Rundfunkstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr oder Frau Ministerpräsident,

ich bitte dringend um Nachbesserung im Rundfunkstaatsvertrag.

Sie haben hier einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, ohne dafür zu sorgen, dass Dritte ihn auch bezahlen können. Dieser Vertrag ist geeignet, auch Leute, die noch nicht überschuldet sind, in den Ruin zu treiben. Ist das Ihre Absicht?

Da Sie niemanden in Hartz IV – einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Menschenwürde! – zwingen können, sollten Sie vielleicht endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, welches das Existenzminimum ebenso wie so überflüssige Dinge wie den Staatsrundfunk abdeckt. Fast 18 Euro sind eine ganze Menge Geld für einen Menschen, der kaum was hat!

Oder Sie sorgen dafür, dass Menschen unter dem Existenzminimum von dieser Abgabe, die sie nur (oder ggf. weiter) in die Verschuldung treibt, grundsätzlich befreit werden. Und das ohne, dass diese Menschen staatliche Leistungen beantragen müssen. Es soll schließlich Leute geben, die dies nicht wollen.

Mit freundlichen Grüßen
ein Mensch am Existenzminimum,
der jetzt schon völlig überschuldet ist

PS:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG). Die Rundfunkabgabe jedoch verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip. Keine staatliche Abgabe darf Menschen ohne ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (zu Deutsch: die schon unter dem Existenzminimum leben) derart zusätzlich belasten, dass es sie in die Überschuldung führt bzw. diese noch untermauert und die Leute in die Insolvenz schickt. Da eine Befreiung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgesehen ist, verstößt dieser gegen das Grundgesetz. Eine Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus dieser Abgabe ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die war zu Zeiten der Rundfunkgebühren zumindest dadurch gegeben, dass man keine Geräte bereit hielt, die eine Nutzung des staatlichen (oder jedes anderen) Rundfunks ermöglichte. Auch die Länder sind dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet (Art. 28 GG).

Rundfunkbeitrag ist illegal

WICHTIG!!!
KOPIEREN UND VERBREITEN! FLUTET DAS NETZ MIT DIESER INFO!

Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht. Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen. Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen. Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Wer dennoch der Meinung ist, dass die Vorgehensweise des Beitragsservices rechtens ist kann sich gern bei mir melden. Ich habe auch noch einige Verträge und überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn sich dritte dazu bereit erklären, meine Verpflichtungen zu übernehmen. Nun ist es aber so, dass diese Politganoven diesen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen haben. Selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler. Infamer geht es nicht mehr. Wer sich noch immer dagegen sträubt der Wahrheit ist Gesicht zu sehen soll bitte erklären, seit wann Gesetze Vertragsdauer und Kündigungsfristen beinhalten. Hier nur Beispielhaft der § 15 für NRW.

Der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen s.g Volksvertreter hat dieses Land ruiniert, jegliche Werte ad absurdum geführt und einem Lebensstil den Weg geebnet, dem jegliche Menschlichkeit verloren gegangen ist. Menschliche Eigenschaften sind nach heutigen Gesichtspunkten Egoismus, Rechthaberei, Intoleranz, Brutalität, Eigennutz und Selbsterhöhung. Mit eben solchen Charakteren an der Regierungsspitze kann es nur in Richtung Abgrund gehen. Aber selbst im privaten Umfeld ist diese charakterliche Transformation zu beobachten. Dank der Medien und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land hinterhältiger Feiglinge verwandelt. Unübersehbare Dekadenz herrscht allerorts. Beispiele gefällig? Man ist sich nicht zu blöd, ganze Bevölkerungsgruppen zu beleidigen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen. Unternehmer streichen sagenhafte Gewinne ein, während sie ihre Angestellten zu Hungerlöhnen beschäftigen. Aber gerade diese Unternehmer bezeichnen sich als fleißig. Fremde Nationen werden angegriffen und in den Medien werden diese Angriffe den jeweiligen Staatsoberhäuptern in die Schuhe geschoben. Selbstredend, dass die Mitarbeiter von Propagandamedien und Geheimdiensten alles andere als faul sind. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Aber hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner. Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr. Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, die einem den Atem stocken lassen. Die dicke Frau in Berlin verzapft mit ihren Blutsbrüdern (wieder mal) gewaltigen Bockmist. Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben. Nein, es wird nicht besser, im Gegenteil!

Was du als allererstes tun kannst – weil ja immer gefragt wird, was man denn tun kann – kopiere das u.a. Musterschreiben, ergänze es mit deinen Angaben und dann ab damit zur Post. Sag dich los von den Propagandamedien und schmeiß endlich TV und Radio auf den Müll! Die Regierung hat dem Volk den Krieg erklärt! Also kämpfe!

PS: Die Formulierung dieses Schreibens ist selbstverständlich Ansichtssache. Dennoch sollte der Grundsatz der privatautonomen Willensbildung bei eigenen Anschreiben hervorgehoben werden.

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die u. a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

[Anmerkung und Ergänzung dieses Blogbetreibers: Ich würde hier ganz klar auf § 177 (1) BGB – siehe unten unter Linkverweise – eingehen, dass ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ vom „Dritten“, also dem so genannten Beitragszahler GENEHMIGT werden muss. Diese Genehmigung würde ich in meinem Schreiben dann auch ausdrücklich NICHT ERTEILEN!]

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Linkverweise:

BGB § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
(1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html

Vertrag zu Lasten dritter
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Privatautonomie
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/p/privatautonomie/

Vertragsfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertragsfreiheit/

Vertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht

Vertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Treu und Glauben
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Politik
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/gremien101.html
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

Brief an den „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe keinen Vertrag mit Ihnen. Ich schließe grundsätzlich keine Verträge ab, die ich nicht bezahlen kann.

Da ich keinerlei Leistungen von Ihnen beziehe und auch keinen Wert auf Ihren „Service“ lege, betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Abc Xyz