Schlagwort-Archive: Rundfunkbeitrag

OLG Münster entschied: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig – Richter wirklichkeitsfremd: ein Kommentar

Menschen am Existenzminimum bekommen Befreiung nur bei staatlicher Alimentierung – sonst nicht!

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig. Dabei vertraten die Richter die irrige Annahme, dass „Härtefälle […] über die ausnahmsweise Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV gelöst werden [könnten]. […] Dies gelte gerade unter Berücksichtigung […] der gesetzlich vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen“ (Zitat aus der Pressemeldung des OLG).

Mit ihrer Urteilsbegründung zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bewiesen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass sie ebenso wie unsere Politiker meilenweit von der Wirklichkeit entfernt sind. Der in der Pressemeldung des OVG NRW erwähnte § 4 Ab. 6 RBStV sieht eine Befreiung von der Rundfunkgebühr nur bei Vorlage von Bescheiden von Behörden über staatliche Leistungen vor. Wer am Existenzminimum, also in Armut (!!!) lebt, aber keine staatliche Alimentierung bekommt oder haben will, bekommt keine Befreiung, weil es der Gesetzgeber versäumt hat, irgend eine Behörde zu verpflichten, die finanzielle Situation solcher Leute zu überprüfen, die wahrscheinlich Anrecht auf staatliche Leistungen haben, diese aber nicht beantragen wollen. Sowohl Sozialämter als auch Arbeitsagenturen lehnen eine Überprüfung schlichtweg ab, wenn der Beantragende kein „Kunde“, sprich: kein Leistungsempfänger ist.

Eine Krähe hackt der Anderen …
Der Gesetzgeber hat eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Armen geschaffen (siehe auch hier). Diese wird hier augenscheinlich von einer Justiz abgesegnet, die ebenso weit von der Wirklichkeit entfernt ist wie es die Politiker sind. Ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip, von der deutschen Justiz verteidigt. Ein Schelm, der … 😉

Politiker dürfen sich nicht nur ihr Salär aus der Staatskasse (also auf Kosten der Allgemeinheit) selber genehmigen, sondern sie profitieren von zusätzlichen Einnahmen in den Rundfunkräten bei staatlichen Medien. Für diese wiederum werden hier Menschen am Existenzminimum zur Kasse gebeten. Die Sozialschmarotzer sitzen also nicht nur bei den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch in den Parlamenten der Bundesrepublik Deutschland!

Ganz anders sieht es bei denen „ganz unten“ aus: Die einen bekommen staatliche Leistungen, müssen sich dafür aber vom Leistungsträger gängeln und schikanieren lassen. Die anderen werden vom Beitragsservice schikaniert und in den Ruin getrieben. Obwohl: Wer ohnehin am Existenzminimum lebt und wessen Einkommen die Pfändungsgrenze nicht überschreitet, dem kann eigentlich egal sein, ob es eine (weitere) Pfändung auf seinem Konto gibt. Zu holen ist bei ihm eh nix: Also Ar*** lecken!

Politik schafft am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft

Die Kluft zwischen Arm und Reich ist unseren Politikern nicht genug. Nun schafft man eine Zwei-Klassen-Gesellschaft am Existenzminimum. Wäre ja gelacht, wenn man die Armen nicht noch gegeneinander ausspielen könnte!

Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (15. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages) haben die Länder der Bundesrepublik Deutschland die Beitragspflicht für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk neu geregelt: Seit 2013 muss jeder „Haushalt“ zahlen und zwar eine so genannte Haushaltsabgabe. Damit wird dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk eine sprudelnde Einnahmequellen beschwert – und dem Bürger eine Gebührenschraube, aus er sich nicht mehr so ohne weiteres befreien kann. Profitieren tun hier in erster Linie Politiker jeglicher Couleur von Sozialdemokraten bis Christdemokraten, die hier fett dotierte Pöstchen bekleiden. Das ist Vorteilsnahme zu Lasten der Armen!

Geringes Einkommen kein Grund für Befreiung mehr
Die generelle Befreiung von Menschen am/unterm Existenzminimum wurde ja schon 2005 (siehe 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2004) abgeschafft. Wer kein Geld hatte, Rundfunkempfangsgeräte zu unterhalten, konnte Empfangsgeräte allerdings da noch abschaffen und war damit auch nicht mehr zahlungspflichtig. Das geht heute nicht mehr. Die Politik hat damit ihr Ziel erreicht und am Existenzminimum eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen. Die einen werden vom Sozialbehörden drangsaliert und ihrer Menschenwürde beraubt, die anderen von Vollstreckungsbehörden.

Wer wird befreit und wer nicht?
Menschen am Existenzminimum haben kein Geld haben, um Rundfunkgebühren zu bezahlen. Dem hatte der Gesetzgeber früher mal Rechnung getragen, indem er Menschen mit niedrigen Einkünften auf Nachweis der Bedürftigkeit von den Gebühren befreite. Schon 2005 wurde diese Befreiung auf einen auserwählten Kreis begrenzt (Bezieher staatlicher Leistungen konnten ja „Bescheide“ vorlegen), aber es gab ja noch die Möglichkeit, seine Geräte abzuschaffen.

Heute gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, aber von Gebühren befreit werden nach wie vor nur solche Menschen, die zum einen bedürftig sind, und sich zum anderen staatlich alimentieren lassen (Im 15. RAeStV heißt das: wer einen Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen vorlegen kann).

Existenzminimum zweiter Klasse
Menschen am Existenzminimum, die unter Umständen sogar niedrigere Einkünfte als die staatlichen Almosenempfänger haben, kommen nicht in den Genuss einer Befreiung. Niemand wurde gesetzlich verpflichtet, die Bedürftigkeit dieser Menschen zu überprüfen. Mit der Folge, dass Sozialbehörden wie Jobcenter, Arbeitsagentur oder Sozialamt sich schlichtweg weigern, die finanziellen Verhältnisse von Menschen unterm Existenzminimum zu überprüfen, die keine „Kunden“ oder Leistungsempfänger sind. Ohne Überprüfung durch diese Behörden gibt es auch keine Bescheinigung, mit der sich zahlungsunfähige Menschen von der Gebührenpflicht befreien lassen könnten.

Wer keine Gebührenbefreiung kriegt, ist den Vollstreckungsbehörden ausgeliefert. Außerdem werden sie in Schulden getrieben oder – solche, die bereits überschuldet sind – NOCH WEITER in Schulden getrieben, die sie niemals zahlen können!

So werden auch jene Teile des niederen Volkes geknechtet und geknebelt, die noch nicht ihren Menschenwürde an Arbeitsagenturen oder Jobcenter verkauft haben.

Siehe auch:
„Die Bedürftigkeit muss mittels eines Bewilligungsbescheides einer Behörde nachgewiesen werden.“
http://www.vz-nrw.de/Wissenswertes-ueber-Rundfunkgebuehren

Oder hier:
Re: Rundfunkgebühren trotz Einkommen unter dem Existenzminimum
„In meinem 4-seitigen Ablehnungsbescheid wird explizit hingewiesen, dass man sich nur befreien kann, wenn man einen entsprechenden Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen erhält oder einen Ablehnungsbescheid der Behörde, dass man die Sozialleistung erhalten würde, aber nicht möchte (aus welchen Gründen auch immer).“
Ein Wohngeldbescheid gilt nicht als „Bescheid der nach §4(1) gelisteten Leistungen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5786.15

Rundfunkbeitrag ist illegal

WICHTIG!!!
KOPIEREN UND VERBREITEN! FLUTET DAS NETZ MIT DIESER INFO!

Die Forderung von Rundfunkbeiträgen des Beitragsservice für die ARD, ZDF und Deutschlandradio (ehem. GEZ) ist rechtswidrig und verstößt europaweit gegen geltendes Recht. Aus diesem Grund war es den Machern dieses Schwindels auch nicht möglich, diese Abzockmethode in ein Gesetz zu gießen. Somit blieb den Halsabschneidern nichts anderes übrig, als einen Vertrag zwischen Staat und einem Service zu schließen, dem sie ironischerweise selbst vorstehen. Aber Vertrag ist Vertrag und nicht Gesetz. Wenn zwei oder mehr Parteien (Part=Teil) einen Vertrag miteinander schließen, bleiben dritte davon unberührt. Bei Abschluss von Verträgen gilt unumstößlich das Prinzip der Privatautonomie und NICHTS anderes. Wer dennoch der Meinung ist, dass die Vorgehensweise des Beitragsservices rechtens ist kann sich gern bei mir melden. Ich habe auch noch einige Verträge und überhaupt nichts dagegen einzuwenden, wenn sich dritte dazu bereit erklären, meine Verpflichtungen zu übernehmen. Nun ist es aber so, dass diese Politganoven diesen Rundfunkgebühren-Staatsvertrag mit sich selbst geschlossen haben. Selbstverständlich zu Lasten ihrer Wähler und Nichtwähler. Infamer geht es nicht mehr. Wer sich noch immer dagegen sträubt der Wahrheit ist Gesicht zu sehen soll bitte erklären, seit wann Gesetze Vertragsdauer und Kündigungsfristen beinhalten. Hier nur Beispielhaft der § 15 für NRW.

Der ewige Glaube an die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Handlungen s.g Volksvertreter hat dieses Land ruiniert, jegliche Werte ad absurdum geführt und einem Lebensstil den Weg geebnet, dem jegliche Menschlichkeit verloren gegangen ist. Menschliche Eigenschaften sind nach heutigen Gesichtspunkten Egoismus, Rechthaberei, Intoleranz, Brutalität, Eigennutz und Selbsterhöhung. Mit eben solchen Charakteren an der Regierungsspitze kann es nur in Richtung Abgrund gehen. Aber selbst im privaten Umfeld ist diese charakterliche Transformation zu beobachten. Dank der Medien und ihrer Lenker hat sich das Land der Dichter und Denker in ein Land hinterhältiger Feiglinge verwandelt. Unübersehbare Dekadenz herrscht allerorts. Beispiele gefällig? Man ist sich nicht zu blöd, ganze Bevölkerungsgruppen zu beleidigen und das auch noch als Arbeit zu bezeichnen. Unternehmer streichen sagenhafte Gewinne ein, während sie ihre Angestellten zu Hungerlöhnen beschäftigen. Aber gerade diese Unternehmer bezeichnen sich als fleißig. Fremde Nationen werden angegriffen und in den Medien werden diese Angriffe den jeweiligen Staatsoberhäuptern in die Schuhe geschoben. Selbstredend, dass die Mitarbeiter von Propagandamedien und Geheimdiensten alles andere als faul sind. Die Liste ließe sich beliebig verlängern.

Aber hier geht es um die Gebührenerhebung für das Propagandafernsehen und die ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner. Um Recht und Rechtmäßigkeit geht es schon lange nicht mehr. Rechtmäßigkeit wird nur noch vorgegaukelt und als Dank für die vielen Milliarden werden mit einer Dreistigkeit Lügen in der Welt verbreitet, die einem den Atem stocken lassen. Die dicke Frau in Berlin verzapft mit ihren Blutsbrüdern (wieder mal) gewaltigen Bockmist. Wohin die Reise geht, sollte mittlerweile auch der Einfältigste erkannt haben und um etwas zu ändern muss man nur den Mut haben, den Selbstbetrug aufzugeben. Nein, es wird nicht besser, im Gegenteil!

Was du als allererstes tun kannst – weil ja immer gefragt wird, was man denn tun kann – kopiere das u.a. Musterschreiben, ergänze es mit deinen Angaben und dann ab damit zur Post. Sag dich los von den Propagandamedien und schmeiß endlich TV und Radio auf den Müll! Die Regierung hat dem Volk den Krieg erklärt! Also kämpfe!

PS: Die Formulierung dieses Schreibens ist selbstverständlich Ansichtssache. Dennoch sollte der Grundsatz der privatautonomen Willensbildung bei eigenen Anschreiben hervorgehoben werden.

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die u. a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

[Anmerkung und Ergänzung dieses Blogbetreibers: Ich würde hier ganz klar auf § 177 (1) BGB – siehe unten unter Linkverweise – eingehen, dass ein „Vertrag zu Lasten Dritter“ vom „Dritten“, also dem so genannten Beitragszahler GENEHMIGT werden muss. Diese Genehmigung würde ich in meinem Schreiben dann auch ausdrücklich NICHT ERTEILEN!]

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer

Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens.

Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie wieder erwarten auf Ihre Forderung beharren, ergeht Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon aus ging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Max Mustermann

Rechtsbehelfsbelehrung:
Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.

Linkverweise:

BGB § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
(1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab.
(2) Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html

Vertrag zu Lasten dritter
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_zu_Lasten_Dritter

Privatautonomie
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatautonomie
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/p/privatautonomie/

Vertragsfreiheit
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertragsfreiheit/

Vertragsrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsrecht

Vertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag

Treu und Glauben
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben

Politik
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/medien_politik_wirtschaft/gremien101.html
http://www.sueddeutsche.de/medien/politischer-einfluss-auf-ard-und-zdf-mit-voller-kraft-1.1507608

Brief an den „ARD ZDF Deutschlandfunk Beitragsservice“

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe keinen Vertrag mit Ihnen. Ich schließe grundsätzlich keine Verträge ab, die ich nicht bezahlen kann.

Da ich keinerlei Leistungen von Ihnen beziehe und auch keinen Wert auf Ihren „Service“ lege, betrachte ich Ihr Schreiben als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Abc Xyz