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Geldverschwendung beim Öffentlich-rechtlichen Fernsehen

GEZ: Was wirklich ärgerlich an der WM ist
Posted by krisenfrei – 14/07/2014
von Wolfgang Röhl (ef-magazin)

Staatsfunker tragen die Näschen höher

[…]
150 Millionen Euro hat sich der Staatsfunk die Fifa-Rechte an der WM kosten lassen. Hat 420 Mitarbeiter mit der Aufbereitung von 300 Sendestunden beschäftigt, Quasselrunden ohne Ende eingerichtet, Unsummen an Reisespesen verballert. Letztere auch für Reporter und Kommentatoren, deren Beiträge zwischen ranzfiezerischer Quartalsblödheit (Katrin Müller-Hohenstein) und der narrativen Opulenz automatischer Zeitansagen oszillierten („Zwanzig Minuten gespielt“; „Noch zehn Minuten bis zum Abpfiff“). Zum Lohn für das Nichts an eigener Leistung erzielten die Anstalten Traumquoten. Deutschland gegen Brasilien zum Beispiel hob das ZDF auf eine TV-historische Marke. 32 Millionen Zuschauer, Marktanteil sage und schreibe 88 Prozent. Beim Finale dürften es sogar noch ein paar Prozent mehr werden.
[…]

Die Zahlen muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und Menschen am Existenzminimum sollen das (mit)bezahlen …

Den vollständigen Text findet man unter anderem hier:
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/07/14/gez-was-wirklich-argerlich-an-der-wm-ist/

Staatsrundfunk: Schmarotzer auf Kosten sozial Schwacher!

Nicht nur in Brasilien zu Lasten der Armen: Öffentlich-rechtliche Sender zahlen Millionen von Euro für die Fernsehrechte zur Fußball-WM

Einen satten dreistelligen Millionen-Betrag (zwischen 150 und 180 Mio. Euro sollen es sein) hatten ARD und ZDF für die Fernsehrechte an der Fifa-WM 2014 bezahlt. Von dem, was da noch drauf kommt, wenn man zahlreiche Mitarbeiter für die Übertragungen nach Lateinamerika schickt, reden wir hier noch gar nicht. Jeder Sender für sich, wohlgemerkt. Man hat’s ja!

Es ist ja nicht so, dass die öffentlich-rechtlichen Sender in der Bundesrepublik Deutschland dieses Geld erwirtschaften müssten. ARD, ZDF und Deutschlandfunk pressen das nötige Geld mittels ihres Beitragsservices auch aus Menschen heraus, die am Existenzminimum leben. „Haushaltsabgabe“ nennt sich dies im so genannten Rundfunkstaatsvertrag, den die Bundesländer bzw. die Landesregierungen für den Staatsrundfunk abgesegnet und unterschrieben haben. Sozialstaatsprinzip? Fehlanzeige! Interessiert die ReGIERenden doch gar nicht! Hauptsache, die Diäten steigen regelmäßig und ordentlich!

Die zur Zahlung Zwangspflichtigen hat keiner gefragt: Weder ob sie Fußball überhaupt interessiert noch ob sie sich derartige Ausgaben überhaupt leisten können. Nicht nur die dreistelligen Millionen Euro, die die Sender für die Übertragungsrechte hingeblättert haben, sondern fast 18 Euro jeden Monat, die geeignet sind, Menschen am Existenzminimum, die dieses Geld nicht haben, in die Verschuldung zu treiben. Oder die vorhandenen Schuldenberge weiter zu erhöhen.

Eine Gebührenbefreiung ist nur für Menschen vorgesehen, die staatliche Leistungen erhalten. Wer versucht, ohne staatliche Gelder über die Runden zu kommen, wird ausgenommen. Zumindest versucht der Staatsrundfunk dies über seine Eintreiber beim Beitragsservice (früher GEZ). Wie weit sie damit kommt, sei dahin gestellt. Bis hin zur Eidesstattlichen Versicherung entstehen dem Gläubiger Kosten, die ein überschuldeter Zwangszahlungspflichtiger gar nicht zahlen kann. Dem bleibt dann nur der Weg in die Insolvenz.

Juni 2014

Politiker verteilen allzu großzügig das – nicht vorhandene – Geld von Menschen am Existenzminimum

Betrifft: Überfällige Nachbesserungen im Rundfunkstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr oder Frau Ministerpräsident,

ich bitte dringend um Nachbesserung im Rundfunkstaatsvertrag.

Sie haben hier einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, ohne dafür zu sorgen, dass Dritte ihn auch bezahlen können. Dieser Vertrag ist geeignet, auch Leute, die noch nicht überschuldet sind, in den Ruin zu treiben. Ist das Ihre Absicht?

Da Sie niemanden in Hartz IV – einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Menschenwürde! – zwingen können, sollten Sie vielleicht endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, welches das Existenzminimum ebenso wie so überflüssige Dinge wie den Staatsrundfunk abdeckt. Fast 18 Euro sind eine ganze Menge Geld für einen Menschen, der kaum was hat!

Oder Sie sorgen dafür, dass Menschen unter dem Existenzminimum von dieser Abgabe, die sie nur (oder ggf. weiter) in die Verschuldung treibt, grundsätzlich befreit werden. Und das ohne, dass diese Menschen staatliche Leistungen beantragen müssen. Es soll schließlich Leute geben, die dies nicht wollen.

Mit freundlichen Grüßen
ein Mensch am Existenzminimum,
der jetzt schon völlig überschuldet ist

PS:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG). Die Rundfunkabgabe jedoch verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip. Keine staatliche Abgabe darf Menschen ohne ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (zu Deutsch: die schon unter dem Existenzminimum leben) derart zusätzlich belasten, dass es sie in die Überschuldung führt bzw. diese noch untermauert und die Leute in die Insolvenz schickt. Da eine Befreiung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgesehen ist, verstößt dieser gegen das Grundgesetz. Eine Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus dieser Abgabe ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die war zu Zeiten der Rundfunkgebühren zumindest dadurch gegeben, dass man keine Geräte bereit hielt, die eine Nutzung des staatlichen (oder jedes anderen) Rundfunks ermöglichte. Auch die Länder sind dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet (Art. 28 GG).