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OLG Münster entschied: Rundfunkbeitrag nicht verfassungswidrig – Richter wirklichkeitsfremd: ein Kommentar

Menschen am Existenzminimum bekommen Befreiung nur bei staatlicher Alimentierung – sonst nicht!

Die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist nicht verfassungswidrig. Dabei vertraten die Richter die irrige Annahme, dass „Härtefälle […] über die ausnahmsweise Befreiungsmöglichkeit des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV gelöst werden [könnten]. […] Dies gelte gerade unter Berücksichtigung […] der gesetzlich vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten und Ausnahmen“ (Zitat aus der Pressemeldung des OLG).

Mit ihrer Urteilsbegründung zu Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bewiesen die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass sie ebenso wie unsere Politiker meilenweit von der Wirklichkeit entfernt sind. Der in der Pressemeldung des OVG NRW erwähnte § 4 Ab. 6 RBStV sieht eine Befreiung von der Rundfunkgebühr nur bei Vorlage von Bescheiden von Behörden über staatliche Leistungen vor. Wer am Existenzminimum, also in Armut (!!!) lebt, aber keine staatliche Alimentierung bekommt oder haben will, bekommt keine Befreiung, weil es der Gesetzgeber versäumt hat, irgend eine Behörde zu verpflichten, die finanzielle Situation solcher Leute zu überprüfen, die wahrscheinlich Anrecht auf staatliche Leistungen haben, diese aber nicht beantragen wollen. Sowohl Sozialämter als auch Arbeitsagenturen lehnen eine Überprüfung schlichtweg ab, wenn der Beantragende kein „Kunde“, sprich: kein Leistungsempfänger ist.

Eine Krähe hackt der Anderen …
Der Gesetzgeber hat eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Armen geschaffen (siehe auch hier). Diese wird hier augenscheinlich von einer Justiz abgesegnet, die ebenso weit von der Wirklichkeit entfernt ist wie es die Politiker sind. Ein klarer Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip, von der deutschen Justiz verteidigt. Ein Schelm, der … 😉

Politiker dürfen sich nicht nur ihr Salär aus der Staatskasse (also auf Kosten der Allgemeinheit) selber genehmigen, sondern sie profitieren von zusätzlichen Einnahmen in den Rundfunkräten bei staatlichen Medien. Für diese wiederum werden hier Menschen am Existenzminimum zur Kasse gebeten. Die Sozialschmarotzer sitzen also nicht nur bei den Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch in den Parlamenten der Bundesrepublik Deutschland!

Ganz anders sieht es bei denen „ganz unten“ aus: Die einen bekommen staatliche Leistungen, müssen sich dafür aber vom Leistungsträger gängeln und schikanieren lassen. Die anderen werden vom Beitragsservice schikaniert und in den Ruin getrieben. Obwohl: Wer ohnehin am Existenzminimum lebt und wessen Einkommen die Pfändungsgrenze nicht überschreitet, dem kann eigentlich egal sein, ob es eine (weitere) Pfändung auf seinem Konto gibt. Zu holen ist bei ihm eh nix: Also Ar*** lecken!

Politiker verteilen allzu großzügig das – nicht vorhandene – Geld von Menschen am Existenzminimum

Betrifft: Überfällige Nachbesserungen im Rundfunkstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr oder Frau Ministerpräsident,

ich bitte dringend um Nachbesserung im Rundfunkstaatsvertrag.

Sie haben hier einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen, ohne dafür zu sorgen, dass Dritte ihn auch bezahlen können. Dieser Vertrag ist geeignet, auch Leute, die noch nicht überschuldet sind, in den Ruin zu treiben. Ist das Ihre Absicht?

Da Sie niemanden in Hartz IV – einen Verstoß gegen das Grundrecht aus Menschenwürde! – zwingen können, sollten Sie vielleicht endlich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, welches das Existenzminimum ebenso wie so überflüssige Dinge wie den Staatsrundfunk abdeckt. Fast 18 Euro sind eine ganze Menge Geld für einen Menschen, der kaum was hat!

Oder Sie sorgen dafür, dass Menschen unter dem Existenzminimum von dieser Abgabe, die sie nur (oder ggf. weiter) in die Verschuldung treibt, grundsätzlich befreit werden. Und das ohne, dass diese Menschen staatliche Leistungen beantragen müssen. Es soll schließlich Leute geben, die dies nicht wollen.

Mit freundlichen Grüßen
ein Mensch am Existenzminimum,
der jetzt schon völlig überschuldet ist

PS:
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG). Die Rundfunkabgabe jedoch verstößt gegen das Sozialstaatsprinzip. Keine staatliche Abgabe darf Menschen ohne ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (zu Deutsch: die schon unter dem Existenzminimum leben) derart zusätzlich belasten, dass es sie in die Überschuldung führt bzw. diese noch untermauert und die Leute in die Insolvenz schickt. Da eine Befreiung aufgrund mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im Rundfunkstaatsvertrag nicht vorgesehen ist, verstößt dieser gegen das Grundgesetz. Eine Möglichkeit des „Ausstiegs“ aus dieser Abgabe ist ebenfalls nicht vorgesehen. Die war zu Zeiten der Rundfunkgebühren zumindest dadurch gegeben, dass man keine Geräte bereit hielt, die eine Nutzung des staatlichen (oder jedes anderen) Rundfunks ermöglichte. Auch die Länder sind dem Sozialstaatsprinzip verpflichtet (Art. 28 GG).